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topplus Serie Biogaskleinanlage

Umrüstung einer 75 kW-Biogasanlage: Was Sie bei der Planung beachten sollten

Berater Bernhard Wolf von der BeWo Anlagentechnik erklärt im letzten Teil unserer Serie, welche Schritte der Anlagenbetreiber gehen sollte.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Biogasplaner Bernhard Wolf von BeWo Anlagentechnik aus Meinheim (Bayern) hat ein Konzept zur Erweiterung von Güllekleinanlagen entwickelt. In den bisherigen drei Teilen der Serie hat der Berater das Konzept erläutert, das im Kern so aussieht:

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  • Der Biogasanlagenbetreiber installiert ein Satelliten-BHKW plus großem Wärmepufferspeicher an geeigneter Stelle da, wo Wärme benötigt wird.
  • Das BHKW hat im Optimum 1,5 MW installierte Leistung und kann damit flexibel Strom produzieren. Die Bemessungsleistung wird auf ca. 200 kW angehoben.
  • Die bestehende Kleinanlage wird zur reinen Gasproduktion für das Satelliten-BHKW. Der Kleinanlagenstatus wird damit aufgegeben, das 75 kW-BHKW stillgelegt und ggf. durch ein kleines BHKW zur Wärme- und Eigenstromproduktion ersetzt. Laut Wolf lohnt sich der Wechsel auch vor Ablauf der zwanzigjährigen EEG-Laufzeit.
  • Die Einnahmen bestehen aus EEG-Einspeisevergütung, zusätzlichen Strommarkterlösen, dem Flexzuschlag von 65 €/kW und dem Wärmeverkauf.

Im letzten Teil der Serie beschreibt er, was bei der Planung und dem Gang zu Bank zu beachten ist.

Alle Beteiligten an einem Tisch

„Wichtig ist, dass alle Projektbeteiligten der Erweiterung an einem Tisch sitzen, also der Betreiber, der Anlagenbauer bzw. der Planer und der Stromvermarkter“, rät Wolf. Zudem sollte sich der Anlagenbetreiber klar machen, dass die Erweiterung zunächst Geld kostet: Er muss mit einer Investition von weit mehr als 1 Mio. € kalkulieren. „Je nach geplanter Durchschnittsleistung sind 2 bis 3 Mio. € schnell erreicht“, sagt Wolf.

Weitere Schritte

  • Er muss die entsprechende Genehmigung einholen.
  • Solch ein Projekt ist nur wirtschaftlich interessant, wenn die vom Gesetzgeber definierten Grenzen weitestgehend ausgenutzt werden, ohne es auszureizen.
  • Der Versuch, solch ein Projekt so klein und günstig wie möglich zu gestalten, wird hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit enttäuschen.

Rechtsgutachten wichtig

Berater Wolf geht davon aus, dass sich das Konzept bei fast jeder Anlage umsetzen lässt – unabhängig vom Inbetriebnahmedatum und dem jeweiligen EEG. „Es ist wichtig, sein geplantes Projekt mittels Rechtsgutachten von einem Fachanwalt bestätigen zu lassen“, sagt er. Der erste Schritt ist dabei, mit dem Betreiber zusammen das Projekt beim Anwalt des Vertrauens vorstellen – auch als Onlinekonferenz, um Zeit und Geld zu sparen. Bei einem positiven Signal sollte ein Rechtsgutachten hinsichtlich der Vorabklärung mit dem zuständigen Netzbetreiber, beauftragt werden.

Die BeWo Anlagentechnik erstellt dann ein Konzept für die Optimierung. Dieses dient als Entscheidungsgrundlage bzw. Hilfe. Wenn der Betreiber sich dazu entscheidet, diesen Schritt zu gehen, dient das Optimierungskonzept für die Finanzierungsanfrage bei der Bank. „Je klarer und nachvollziehbarer das Projekt bei der Bank vorgestellt wird, desto einfacher und auch schneller kann mit einer Finanzierungszusage gerechnet werden“, weiß er nach seiner jetzt über fünfjährigen Erfahrung mit der Optimierung von bestehenden Anlagen.

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