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Viele Klagen und lange Genehmigungsverfahren hemmen Windenergieausbau

Die Bundesregierung sucht aufgrund der Windenergie-Flaute nach Wegen für schnellere Genehmigungen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast bemängelt Zielkonflikte.

Lesezeit: 5 Minuten

In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der genehmigten Windkraftanlagen an Land von 441 mit einer Leistung von 1.378 MW (2017) auf 466 mit einer Gesamtleistung von 1.581 MW (2018) angestiegen. Für das Jahr 2019 wurden bis zum 30. April 135 Anlagen mit einer Leistung von 510 MW genehmigt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Auf die Fragen der Abgeordneten zur Dauer und Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren führt die Bundesregierung an, dass Landprojekte etwa 1,5 Jahre bis zur Zulassung benötigten, Offshore-Parks bräuchten von Antragstellung bis Genehmigung etwa 2,5 bis drei Jahre. Besonders Klagen verlängerten die Gesamtverfahrensdauer neuer Anlagen. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfungen nötig, seien im Durchschnitt weitere sechs Monate einzurechnen. Die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung arbeite bereits an konkreten Definitionen, um die naturschutzfachlichen Bewertungsmethoden bundesweit zu standardisieren. Hierdurch könne das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

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Riesige Lücke beim Ausbau

Zwischen den Ausbauzielen und der Genehmigung von Windenergieanlagen klafft nach Angaben der Grünen eine riesige Lücke. Bei den letzten Windenergie-Ausschreibungen kam es zu gravierenden Unterdeckungen der ausgeschriebenen Mengen. In Summe fehlten rund 1 GW, zusätzlich sei zu befürchten, dass aus den Ausschreibungen (2,8 GW) im Jahr 2017 nur ein Bruchteil der Anlagen installiert wird, die einen Zuschlag erhalten hatten. Der Mangel an Genehmigungen liege auch an dem immer aufwändigeren Naturschutzteil der Verfahren. Das hat dazu geführt, dass heute mindestens vier Jahre Planungszeit für eine Windenergieanlage an Land und wenigstens acht Jahre für Windparks auf See eingeplant werden müssten.

Wenn die Ausschreibungsmengen nicht durch zugelassene Gebotsmengen vollständig abgedeckt seien, wirke dies als Signal an die Marktakteure, verstärkt in die Entwicklung von Windenergieanlagen zu investieren, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Eine unmittelbare Reaktion sei deshalb nicht erforderlich.

Wesentliche Hintergründe für die Unterdeckung sieht die Regierung in der geringen Dynamik bei der Genehmigung von Windenergieanlagen und ggf. auch weitere Fragestellungen, die sich dem Genehmigungsprozess anschließen. Vor diesem Hintergrund habe die Fachagentur Windenergie an Land eine Gesprächsplattform zu diesen Fragen initiiert, um hierfür entsprechende Lösungsansätzen zu erarbeiten und vorzuschlagen.

Artenschutz als großes Hemmnis

Im Rahmen einer Befragung der Fachagentur Windenergie an Land im Herbst 2018 haben Hersteller als relativ häufige Hemmnisse im Genehmigungsverfahren bei Windenergie an Land die Themen Flächenverfügbarkeit (Regional- und Bauleitplanung), Artenschutz (allgemein; Vögel/Fledermäuse), zivile Flugsicherung / militärische Belange der Luftfahrt, Bürgerinitiativen, Wechsel des Anlagentyps/- herstellers benannt. Darüber hinaus häufen sich derzeit vermehrt Hemmnisse durch Klageverfahren infolge unterschiedlicher Anlässe. Das betrifft sowohl Klagen gegen genehmigte Regionalpläne der Planungsträger als auch Klagen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von Windprojekten durch Dritte. Eine bundesweite Übersicht zum Umfang der Klagen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Konsequenz daraus sei aber in jedem Fall, dass sich durch die langen Gerichtsverfahren die Gesamtverfahrensdauer eines Windprojektes von der Planung bis zum Umsetzung erhöht.

Wie die Grünen zusätzlich anführen, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13) darauf verwiesen, dass in den Genehmigungen von Windenergieanlagen „naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren“ im Natur- und Artenschutz regelmäßig fehlen. Je nach Bundesland und Behörde gelten unterschiedliche Standards, oft müssen Behörden und Gerichte naturschutzfachliche Entscheidungen treffen, die ihre Kompetenz – darauf verweist das Verfassungsgericht – deutlich überschreiten.

Bund und Länder würden derzeit gemeinsam prüfen, welche konkreten Schritte aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts nunmehr erforderlich sind, um „untergesetzliche Maßstäbe“ zu verbessern. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, dass der Vollzug des Naturschutzrechts wie der Gesetzesvollzug im Allgemeinen Aufgabe der Länder ist.

Diskussion auf der Tarmstedter Ausstellung

„Die Windenergie ist die Energie des ländlichen Raums. Aber wir haben momentan viele Probleme“, betonte Wilhelm Wilberts, Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie sowie Planer und Projektierer von Windenergieanlagen. Wie Wilberts bei der Diskussionsrunde „Erneuerbare Energien – Chancen für den ländlichen Raum“ auf dem Gemeinschaftsstand des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) während der Tarmstedter Ausstellung deutlich machte, fehlen der Windenergie nicht nur Flächen für neue Windparks. Es gibt auch Hemmnisse beim Repowering von Altanlagen. „Auch Einzelanlagen müssen sich durch größere ersetzen lassen“, forderte der Vorsitzende. Eine große Hürde sieht er auch im Artenschutz, der viele neue Projekte verhindere. „Unheimlich viele Projekte stecken in Genehmigungen fest, es gibt kaum Neubau“, begründete er den historisch niedrigen Zubau von neuen Windparks. Er setzt jetzt auf den neuen Windenergieerlass des Landes Niedersachsen.

Otte-Kinast fordert klare Ziele

„Wir brauchen den Dialog zwischen den Akteuren, müssen die Probleme analysieren und schnell zu einer Lösung kommen“, forderte Babara Otte-Kinast, Landwirtschaftsministerin in Niedersachsen. „Wir müssen endlich ein klares Ziel formulieren. Wenn wir mehr Klimaschutz wollen, müssen wir auch mal Abstriche beim Artenschutz machen können“, sagte sie mit Blick auf die vielen Restriktionen bei der Windenergie. Ebenso müsste man über Windenergie im Wald sprechen, da es nach dem Sturm Friederike viele Schäden gab und die Frage im Raum stehe, ob sich die von Windwurf oder Borkenkäferbefall betroffenen Flächen nicht für die Windenergie nutzen lassen könnten – bislang kein Thema in Niedersachsen.

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