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PlanET Biogas: Darum ist die Biogasbranche derzeit wieder im Aufwind

Im top agrar-Interview erläutern die Gründer der PlanET Biogas GmbH, Jörg Meyer zu Strohe und Hendrik Becker, welchen Beitrag Biogas zur Bewältigung der Energiekrise leisten kann.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Anlagenhersteller PlanET Biogas aus dem westfälischen Gescher bietet seit 24 Jahren u.a. Lösungen für Landwirte an – von der kleinen Biogas-Güllevergärungsanlage über konventionelle Konzepte bis zur großen Biomethananlage. Die beiden Firmengründer, Jörg Meyer zu Strohe und Hendrik Becker, erläutern im top agrar-Interview, warum sie die Branche momentan wieder im Aufwind sehen und wo ihrer Meinung nach noch gesetzliche Hürden den Marktausbau unnötig aufhalten.

Aktuell ist zu beobachten, dass sich viele Biogasanlagenbetreiber mit der Gaseinspeisung beschäftigen. Wie ist das in Ihrer Kundschaft?

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Meyer zu Strohe: Viele unserer Kunden überlegen in der Tat, von der Verstromung auf Biomethanerzeugung umzustellen. Gerade, wenn sie viel Gülle, Mist oder Reststoffe wie Maisstroh zur Verfügung haben, lohnt sich die Umstellung. Denn damit erzielen sie eine hohe Einsparung von Treibhausgasen und entsprechende Erlöse auf dem Quotenmarkt im Kraftstoffmarkt. Aber wir bekommen auch zunehmend Anfragen von Betrieben aus der Lebensmittelindustrie, die organische Reststoffe verwerten wollen. Sie denken über eine eigenen Biogasanlage nach, um damit Gas, Strom und Wärme für den Betrieb selbst zu erzeugen. Oder Betriebe mit Wärmebedarf wie Lackierereien, die bislang viel Erdgas benötigen, suchen nach Alternativen zur Wärmeerzeugung.

Was machen Betriebe, die keinen Zugang zu Gülle oder Mist haben?

Meyer zu Strohe: Eine Zeitlang war Biomethan auf Basis von Mais in der Industrie verpönt. Aber der Erdgaspreis ist aktuell so hoch, dass auch Gas aus Energiepflanzen bei der Industrie akzeptiert wird. Wichtig ist ihnen vor allem, dass der Preis kalkulierbar bleibt. Wir argumentieren auch, dass der Maisanbau ja keine Flächenversiegelung ist. Wir können die Produktion jederzeit auf Lebensmittel umstellen.

Becker: Zudem überlegen einige Betreiber, ihre Anlagen gasseitig zusammenzuschließen und eine gemeinsame Aufbereitung zu bauen. Das sind meistens Cluster von bis zu drei Anlagen mit jeweils 500 kW. Gerade für Anlagen, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herausfallen, ist das interessant.

Deutschland will jetzt verstärkt wieder fossiles Gas importieren, allerdings aus anderen Ländern. Gibt das keine neue Konkurrenzsituation zu Biomethan?

Meyer zu Strohe: Da haben wir keine Sorge. Beispielsweise kostet Flüssigerdgas (LNG) aus Katar ab Schiff in Rotterdam über 10 ct/kWh. Dann muss es noch regasifiziert, eingespeist und verteilt werden. Fossiles Gas wird teurer, damit kann Biomethan konkurrieren.

Aktuell gehen die Strompreise durch die Decke, Biogasanlagen können hohe Zusatzerlöse erwirtschaften. Wird das nicht Anlagenbetreiber motivieren, doch die Stromproduktion beizubehalten?

Becker: Ja, auf jeden Fall. Einige investieren jetzt auch weiter in zusätzliche Blockheizkraftwerke (BHKW), um noch flexibler produzieren zu können. Aber insgesamt müssen wir feststellen, dass diejenigen, die hier Potenzial sehen, schon flexibilisiert haben. Fragen wie die Hofnachfolge spielen auch eine wichtige Rolle. Wer sich schon vor dem Ukrainekrieg mit dem Ausstieg beschäftigt hat, wird sich jetzt nicht mehr anders entscheiden.

Meyer zu Strohe: Direktvermarkter bieten zunehmend als Alternative zum EEG Stromlieferverträge in Form von Power Purchase Agreements (PPA) an und zahlen z.B. für 75 % der Strommenge einen sehr guten Preis – auch wenn die Laufzeit nur etwa ein Jahr ist.

Das ist für einige Betreiber interessanter als das EEG, weil sie deutlich mehr erlösen können. Zumindest, wer noch im EEG ist oder später zurück möchte, sollte aber die Einschränkungen und Pflichten aus dem EEG gleichzeitig einhalten.

Gibt es auch wieder Neuanlagen?

Meyer zu Strohe: Ja, vor allem beim Biomethan erwarten wir einige neue Projekte. Dazu kommen Güllekleinanlagen bis 150 kW in Milchviehbetrieben.

Es gibt ja auch viele Schweinehalter, die eine Perspektive suchen. Warum bauen sie keine Anlagen?

Becker: Schweinegülle ist dünnflüssiger und bringt weniger Gasausbeute. Das liegt u.a. an dem Haltungssystem: Schweineställe sind beheizt. Da gast die Gülle im Keller schneller aus. Im Milchviehbetrieb dagegen ist es kühler. Wenn es dazu planbefestigte Böden mit Faltschieber gibt, ist das optimal für die Biogasproduktion. Eventuell könnte es im Schweinebereich interessant werden, wenn einige Betriebe auf Strohhaltung umstellen und dadurch viel Mist für die Vergärung haben.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat ja angekündigt, dass der Produktionsdeckel bei Biogasanlagen kurzfristig aufgehoben werden könnte, um mehr Gas produzieren zu können. Wird das die Branche beflügeln?

Becker: Im Prinzip ist das sehr positiv für Deutschland und die Branche, viele Anlagen könnten mit dem verstärkten Einsatz von Gülle und Mist auch ohne wesentliche bauliche Änderungen mehr Gas produzieren. Aber rechtlich ist das nicht so einfach. Wir haben ja nicht nur die Höchstbemessungsleistung im EEG, sondern auch im Baurecht die Begrenzungen auf 1,2 bzw. 2,3 Mio. Nm³ Biogas im Jahr. Wer mehr produziert, wird entweder nach dem Bundes-Immissionschutzgestz (BImSch) genehmigungspflichtig oder müsste ein Sondergebiet bei der Gemeinde beantragen. Da ist der Winter schneller da, als entsprechende Genehmigungsbescheide und ein Betrieb illegal. Wenn der Durchsatz steigt, wird auch mehr Lagerraum benötigt, um z. B. die geforderten neun Monate Lagerkapazität einzuhalten. Auch wenn fachlich häufig sechs Monate reichen würden, oder der Betreiber für die kurzfristige Produktionssteigerung Behälter in der Nachbarschaft anpachtet, ist das für die Behörde im jetzigen Gesetzesrahmen schwierig zu akzeptieren.

Wenn die Ankündigung von Herrn Habeck Wirkung zeigen soll, brauchen wir also eine Reihe von rechtlichen Änderungen. Sie müssen einen klaren Rahmen schaffen, damit der Betreiber die Sicherheit hat, bei einer Produktionsausweitungen nicht illegal zu handeln und gegen Bundes- oder Landesvorgaben zu verstoßen. Was nun nötig ist, wäre ein schnelles Signal und Handeln, damit sich die Anlagen auf eine gesteigerten Betrieb einrichten können. Spätestens, wenn die Firmen und Betriebe stillstehen oder die Wohnzimmer kalt bleiben, wird niemand für rechtliches Klein-Klein Verständnis haben.

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