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Pflanzenschutz

Vorsicht: Änderungen bei Zusatzstoffen

Viele gängige Zusatzstoffe rbosol u.a. sind seit Februar diesen Jahres nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Das gilt vor allem, wenn man die Produkte mit Insektiziden kombinieren möchte.

Lesezeit: 1 Minuten

In der Vergangenheit genügte eine einfache Listung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), um Zusatzstoffe wie Netzmittel, pH-Regulatoren etc. Inverkehr zu bringen und anzuwenden. Mit Inkrafttreten des novellierten Pflanzenschutzgesetzes – gültig seit dem 14.2.2012 –, dürfen Zusatzstoffe nur noch Inverkehr gebracht und angewendet werden, wenn sie durch das BVL genehmigt sind. Weil eine Genehmigung generell für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt, ist sie für Präparate auf Basis des alten Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2022 ausgelaufen – sofern keine Wiedergenehmigung durch das BVL erteilt wurde. Eine aktuelle Liste der Zusatzstoffe (genehmigte und nicht mehr genehmigte) finden Sie unter www.bvl.de

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