In der Vergangenheit genügte eine einfache Listung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), um Zusatzstoffe wie Netzmittel, pH-Regulatoren etc. Inverkehr zu bringen und anzuwenden. Mit Inkrafttreten des novellierten Pflanzenschutzgesetzes – gültig seit dem 14.2.2012 –, dürfen Zusatzstoffe nur noch Inverkehr gebracht und angewendet werden, wenn sie durch das BVL genehmigt sind. Weil eine Genehmigung generell für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt, ist sie für Präparate auf Basis des alten Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2022 ausgelaufen – sofern keine Wiedergenehmigung durch das BVL erteilt wurde. Eine aktuelle Liste der Zusatzstoffe (genehmigte und nicht mehr genehmigte) finden Sie unter www.bvl.de
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