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Donnerstag

Abstimmung über Bleimunitionsverbot in Feuchtgebieten steht an

In Brüssel stimmen die Politiker am Donnerstag über den Plan der EU-Kommission ab, Bleimunition in Feuchtgebieten zu verbieten. Jagdvertreter warnen, dass das gar nicht umsetzbar sei.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Entscheidung über ein EU-weites Verbot der Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten rückt näher. Der für die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zuständige Ausschuss wird laut Tagesordnung an diesem Donnerstag über den betreffenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission abstimmen.

Der Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, warb um Zustimmung. „Wir brauchen das Bleiverbot. Schnellstmöglich“, so der Grünen-Politiker. Jedes Jahr würden eine Million Vögel an den Folgen dieser verschossenen, für Tier und Mensch giftigen Munition verenden.

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Laut Häusling versucht die Kommission mit ihrem Vorschlag „es nun wirklich allen recht zu machen“. Länder mit mehr als 20 % Feuchtgebieten hätten ein Jahr länger Zeit als die anderen Länder, nämlich drei Jahre, um auf bleifreie Munition umzustellen. Statt der ursprünglichen Pufferzone von 300 m um die Feuchtgebiete solle der Radius nur noch 100 m betragen.

Jäger halten Plan für nicht umsetzbar

Der Europäische Verband für die Jagd und Wildtiererhaltung (FACE) hält den Vorschlag indes für nicht umsetzbar. Er lehnt diesen als „höchst zweideutig, unverhältnismäßig und diskriminierend“ ab, auch wenn eine schrittweise Einstellung der Verwendung von Bleischrot für die Jagd über Feuchtgebieten von ihm unterstützt wird.

Im Einzelnen kritisiert FACE den nach seiner Ansicht übermäßig weiten Anwendungsbereich der Beschränkung, die Einführung von Pufferzonen, die sehr kurze Übergangszeit sowie das „unklare“ Verbot des Besitzes von Bleischrot, das Jäger automatisch kriminalisiere. Zudem würde die sehr weit gefasste Definition von Feuchtgebieten die Jäger und Vollzugsbeamten vor nahezu unlösbare Aufgaben stellen.

Der Verband wies ferner darauf hin, dass bereits in 23 Mitgliedstaaten die Verwendung von Bleischrot für die Jagd über Feuchtgebieten im Einklang mit dem Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasserzugvögel (AEWA) schrittweise eingestellt werde. Die Mitgliedsländer hätten ihre Vorschriften aber so gestaltet, dass sie dem Risiko angemessen sowie praktisch und verständlich seien.

Häusling hält derweil weitere Maßnahmen für erforderlich. Auch wenn das Verbot der Bleimunition in Feuchtgebieten überfällig sei, reiche es nicht. Ein Komplettverbot bleihaltiger Munition müsse schnellstmöglich folgen, und auch ein weitestgehendes Verbot der Jagd auf Vögel.

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