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Niedersachsens Waldbesitzer erhalten ab 2024 direkte Betreuungsförderung
Zulässig ist in Niedersachsen künftig nur noch die direkte Betreuungsförderung. Zuwendungsempfänger sind alle Waldbesitzer, die in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind.
Das Land Niedersachsen wird seine Betreuungsförderung für Waldbesitzer zum 1. Januar 2024 umstellen. Aufgrund geänderter beihilfe-, wettbewerbs- und vergaberechtlicher Regelungen wird eine Weiterentwicklung der bisherigen Fördersystematik hin zu einer direkten Betreuungsförderung notwendig.
Gestartet werden soll die Umstellung im Jahr 2022 in vier Projektregionen, wo die mit der direkten Betreuungsförderung verbundenen Inhalte und Prozesse einem Praxistest unterzogen werden. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie befindet sich aktuell noch in Abstimmung im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML). Mit Abschluss der zweijährigen Pilotphase wird dann ab 1. Januar 2024 flächendeckend in Niedersachsen die direkte Betreuungsförderung umgesetzt werden.
Zuwendungsempfänger sind dann alle Waldbesitzer (mit Ausnahme des Staatswaldes), die in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind.
Nach Überzeugung von Forstministerin Barbara Otte-Kinast schafft die Umstellung die zwingend notwendige rechtliche Sicherheit für alle Waldbesitzer, welche auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zulässig ist. "Insbesondere in Zeiten der Extremwetterereignisse muss die Vor-Ort-Betreuung und die zugehörige Landesförderung für die Waldbesitzer auf stabilen und verlässlichen Füßen stehen. Diese Sicherheit wird mit erhöhten Aufwänden einhergehen, das ist leider nicht vollständig zu vermeiden."
Die CDU-Politikerin verspricht, ein möglichst effizientes und praxisnahes Verfahren zu entwickeln. Weitere Informationen zu der geplanten Umstellung finden Sie hier...
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