Die AfD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, sich bei dem kürzlich von der EU-Kommission beschlossenen Verbot bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd in und über Feuchtgebieten für Nachbesserungen einzusetzen.
So solle die Bundesregierung in Brüssel darauf hinwirken, dass bei der Definition von Feuchtgebieten nicht die Ramsar-Konvention, ein internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete, zugrunde gelegt werde, forderte die AfD-Fraktion jetzt in einem Bundestagsantrag.
Die verwendete Definition müsse eindeutiger sein. Außerdem solle sich die Bundesregierung gebietsunabhängigen generellen Verbotsvorhaben sowie unverhältnismäßigen Einschränkungen von Blei in Munition entgegenstellen. Es sei zu prüfen, ob die in Deutschland schon existierenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition und das Verhalten der betroffenen Verwender im Rahmen der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung nicht bereits genügten, um den Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend gerecht zu werden, erklärte die Fraktion.
Im Falle eines Verbots oder einer weiteren Verwendungseinschränkung von Bleimunition müsse sich die Bundesregierung für ausreichende Übergangs- oder Entschädigungsregelungen stark machen. Dabei sollte die Übergangsregelung mindestens drei Jahre betragen.
Die Nutzung bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd in und über Feuchtgebieten wird in der EU in zwei Jahren verboten, um die Umweltauswirkungen von Blei zu minimieren. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht die zugrunde gelegte Definition von Feuchtgebieten kritisch. Demnach könne jede Pfütze auf einem Acker ein Feuchtgebiet sein.