Frage:
Ich werden den Hof von meinem Vater übernehmen. Ändert sich deshalb bei dem Agrardieselantrag etwas? Behalte ich zum Beispiel die gleiche Nummer?
Antwort:
Sie können die Agrardieselnummer des Betriebes bei der Hofübergabe nicht übernehmen. Das heißt: Geht der Hof in die nächste Generation, muss der Übernehmer ab dem Übernahmezeitpunkt einen eigenen Entlastungsantrag für den Dieselverbrauch stellen. Auch der Hofübergeber muss für seine aktive Zeit einen eigenen Antrag stellen.
Für beide Anträge gilt die Frist zum 30. September des Folgejahres. Soll der Hofübernehmer den Erstattungsbetrag seines Vorgängers ausgezahlt bekommen, muss der Übergeber diesen gesondert abtreten. Die Abtretung sollten beide im Hofübergabevertrag vereinbaren. Sie ist dem Hauptzollamt am besten bei der Antragstellung mitzuteilen. Auch bei einer Abtretung müssen beide im Übergabejahr zwei gesonderte Anträge stellen.
Unser Experte:
RA Ingo Glas, RAe Geiersberger, Glas & Partner, Rostock