Frage: Vor 25 Jahren habe ich zwei Schlepper gekauft. Damals waren wir ein pauschalierender Betrieb, sodass ich keine Vorsteuer wiederbekommen habe. Nun optieren wir. Die beiden Schlepper will ich jetzt verkaufen. Muss ich dann die Steuer bezahlen? Oder sollten wir für das Jahr wechseln, in dem wir die alten Schlepper verkaufen?
Antwort: Bleiben Sie bei der Option, ist der Verkauf der Schlepper mit 19% bzw. ab 1. Juli 2020 16% mehrwertsteuerpflichtig. Das gilt auch, wenn Sie damals beim Erwerb keine Vorsteuer gezogen haben. Allerdings können Sie als „regelgesteuerter Betrieb“ bis zum 10. Januar 2021 eines jeden Jahres erklären, dass Sie zur Pauschalierung zurückkehren. Dann können Sie im Rahmen der Pauschalierung die beiden Schlepper verkaufen.
Voraussetzung ist aber, dass Sie die Schlepper auf Ihrem Betrieb zu mindestens 95% für landwirtschaftliche Umsätze (Ackerbau und Viehzucht) verwendeten. Sind Sie mehr als 5% der Umsätze gewerblich gefahren, wäre eine Pauschalierung beim Verkauf der Schlepper nicht möglich. Kehren Sie zur Pauschalierung zurück, fallen Vorsteuerkorrekturen zu Ihren Ungunsten an. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, ob Sie die Regelbesteuerung nur wegen des Schlepperverkaufs beenden wollen.
Wählen Sie im Folgejahr wieder die Regelbesteuerung, sind Sie an das Wahlrecht fünf Jahre lang gebunden.
Steuerberater Arno Ruffer, WLV, Münster