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Testament: Auch für junge Landwirte ein Muss!

Wer als junger Betriebsinhaber die Zukunft von Familie und Betrieb gut absichern will, sollte ein Testament machen. Dafür gibt es je nach betrieblicher und privater Situation und der persönlichen Einstellung verschiedene Möglichkeiten.

Lesezeit: 5 Minuten


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Wer als junger Betriebsinhaber die Zukunft von Familie und Betrieb gut absichern will, sollte ein Testament machen. Dafür gibt es je nach betrieblicher und privater Situation und der persönlichen Einstellung verschiedene Möglichkeiten. Wir zeigen anhand von zwei konkreten Beispielen, wie ein komplettes Testament für diese Beispielsfälle aussehen kann. Diese Muster können Ihnen als Anregung für die Gestaltung eines eigenen Testaments dienen. Wichtig dabei ist, dass Landwirtinnen und Landwirte ihr Testament aber immer auf ihre persönliche Lebenssituation abstimmen und auch an sich ändernde Lebenssituationen anpassen, z.B. wenn noch Kinder geboren werden, ein Betriebszweig hinzukommt oder der Betrieb z.B. nur noch im Nebenerwerb geführt wird.



1. Mustertestament  (Berliner Testament)



Wir, Thorsten X und Gesa X, geb. Y, sind seit dem ... im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Aus unserer Ehe sind bislang 2 Kinder hervorgegangen, Paul, geb. am ..., und Anne, geb. am ....


Das wesentliche Vermögen von mir, Thorsten X, besteht aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ...-Hof, Adresse. Ferner bin ich Eigentümer der auf der hofzugehörigen Scheune installierten PV-Anlage. Das wesentliche Vermögen von  mir, Gesa X, besteht aus dem derzeit vermieteten Mehrfamilienhaus ..., Adresse. Ferner verfügen wir beide über Sparvermögen und Versicherungsverträge.


Dieses vorausgeschickt bestimmen wir von Todes wegen was folgt:


  1. Bisherige letztwillige Verfügungen heben wir hiermit auf.



  2. Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein. Der Längerlebende soll in der Verfügung über das Vermögen in keiner Weise eingeschränkt sein. Schlusserben unseres Vermögens sollen unsere Kinder sein. Der Längerlebende von uns hat das Recht, zu bestimmen, welches unserer Kinder welche Vermögensbestandteile erbt.



  3. Sollte eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden gegen den Willen des Längerlebenden von uns den Pflichtteil fordern, so bestimmen wir bereits jetzt, dass dieses Kind auch bei dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil erhalten soll.



  4. Sofern wir gleichzeitig oder bedingt durch dasselbe Ereignis kurz nacheinander versterben, bestimme ich, Thorsten X, meinen Sohn Paul  X zum Erben des landwirtschaftlichen Betriebs und der PV-Anlage. Ich, Gesa X, bestimme meine Tochter Anne X zur Erbin des Mehrfamilienhauses. Unseren weiteren Nachlass erben unsere Kinder je zu ½. Wir wünschen, dass unsere Kinder in diesem Fall keine weiteren erbrechtlichen Ansprüche gegeneinander stellen.

 

Ort, Datum

 

Unterschrift ein Ehepartner

 

Das ist auch mein letzter Wille.

 

Ort, Datum

 

Unterschrift anderer Ehepartner.


2. Mustertestament  (Testament mit Vor- und Nacherbschaft)


Ich, Hubert Z., geb. am ..., Adresse, bin mit meiner Ehefrau Katrin Z., geb. W., geb. am. ..., seit dem ... im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Aus unserer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, Felix, geb. am ..., und Helena, geb. am ... .


Ich bin Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer angegliederten Biogasanlage. Ich bin ferner Eigentümer einer auf der Scheune installierten PV-Anlage und des Landarbeiterhauses ..., Adresse. Zudem bin ich Eigentümer einer Eigentumswohnung in ..., Adresse, sowie von Aktien- und Sparvermögen bei der Volksbank ... .


Dieses vorausgeschickt bestimme ich von Todes wegen was folgt:


  1. Alle bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit auf.



  2. Ich setze meine Ehefrau Katrin zur Erbin meines gesamten Vermögens ein. Allerdings ordne ich hinsichtlich des landwirtschaftlichen Betriebs mit der angegliederten Biogasanlage, der PV-Anlage und des Landarbeiterhauses sowie dem jeweiligen Zubehör zu diesem Vermögensgegenständen Nacherbschaft an. Unbeschränkte Alleinerbin ist meine Ehefrau folglich hinsichtlich der Eigentumswohnung des Aktien- und Sparvermögens. Nacherbe soll eines meiner leiblichen Kinder sein. Als Vorerbin ist meine Ehefrau von allen gesetzlichen Beschränkungen im Sinne von § 2136 BGB befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



    Meine Ehefrau soll den landwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten, damit er durch den oder die Nacherbin fortgesetzt werden kann. Die Vorerbschaft endet mit dem Tod meiner Frau, spätestens aber mit der Vollendung ihres 60. Lebensjahrs.



    Die Auswahl des/der Nacherben/-in hat anhand folgender Kriterien zu erfolgen: Der oder die Nacherbin muss eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben. Ist dies bei keinem meiner Kinder der Fall, erstarkt die Vorerbschaft zur Vollerbschaft, die Nacherbschaft entfällt. Ist die genannte Ausbildung bei beiden Kindern gegeben, so soll meine Tochter Helena die Nacherbin sein.



  3. Da meine Ehefrau keine landwirtschaftlichen Kenntnisse hat, der Betrieb meines Hofes mit Biogas- und PV-Anlage aber erhebliche Vorkenntnisse erfordert, ordne ich hinsichtlich des landwirtschaftlichen Betriebs, der Biogas- und PV-Anlage Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Bruder Thomas Z. Er ist ausgebildeter Landwirt. Sein Aufgabenkreis erstreckt sich auf die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und den weiteren Betrieb der Biogas- und PV-Anlage. Es ist mein Wunsch, dass der Betrieb des Hofes aufrechterhalten bleibt, damit der oder die Nacherbin einen aktiven Betrieb vorfindet. Als Vergütung erhält der Testamentsvollstrecker ein Monatsgehalt von 5.000,00 € brutto. Die Testamentsvollstreckung endet mit der Vorerbschaft.



    Sollte trotz aller Bemühungen nach betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der Hof nachhaltig ohne Gewinn arbeiten, endet die Testamentsvollstreckung. Meine Frau ist dann berechtigt, den Betrieb abzuwickeln.



  4. Für den Fall des Vorversterbens meiner Ehefrau bestimme ich bereits jetzt  meine Tochter zur Alleinerbin. Ersatzweise wird mein Sohn der Alleinerbe. Die Testamentsvollstreckung gilt dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs des Erben.



  5. Als Hofabfindung erhält das Kind, welches nicht Nacherbe wird, vom Nacherbe das Landarbeiterhaus ..., Adresse, zu Eigentum übertragen. Dieser Anspruch wird fälllig mit Eintritt der Nacherbschaft.



  6. Sollte eines meiner Kinder bei meinem Tode den Pflichtteil gegen den Willen der Vorerbin fordern, so bestimme ich, dass dieses Kind als Nacherbe und auch als Vermächtnisnehmer des Landarbeiterhauses ausscheidet.

 

Ort, Datum

 

Unterschrift.

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