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Dioxin-Schäden jetzt versicherbar

Lesezeit: 2 Minuten

Die Vereinigte Tierversicherung (VTV) der R+V deckt seit dem 1. März 2011 auch Schäden ab, die Landwirten zum Bei-spiel durch Dioxin verunreinigte Futtermittel entstehen. Dazu hat die VTV ihre bisherige Ertragsschadenversicherung erweitert. Künftig werden auch Einbußen aus amtlich verfügten Lieferverboten und Vermarktungsbeschränkungen erstattet, wenn diese auf die Kontaminanten- bzw.Rückstands-Höchstmengenverordnung des Bundes zurückzuführen sind. Darunter fallen dann nicht nur Dioxin, son-dern weitere Schadstoffe wie zum Beispiel krebsauslösende Chlor-verbindungen (PCB), Schimmelpilzgifte oder Schwermetalle.


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Ein versicherter Schweinemäster, der von der amtlichen Futtermittelüberwachung vorsorglich gesperrt worden ist, könnte dann folgende Ertragseinbußen geltend machen:


geringerer Erlös je Schwein durch Übergewicht oder nicht erfüllte Lieferverpflichtungen (z. B. Schlachtschweine-Future an der Eurex),


zusätzliche Futterkosten durch die verlängerte Mastdauer und eine verschlechterte Futterverwertung,


höhere Energie- und Wasserkosten sowie


den Aufwand für die Rückstandsuntersuchungen.


Die Schäden werden betriebsindividuell ermittelt. Laut VTV besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn die Sperrung nur mündlich angeordnet wurde, wie das häufig im aktuellen Dioxinskandal der Fall war.


Den „Dioxin-Schutzbrief“ gibt es allerdings nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Ertragsschadenversicherung. Der fällige Prämienaufschlag hängt von der Versicherungssumme ab. Ein Schweinemäster mit 2,5 Um-trieben pro Jahr muss mit einem Zuschlag von 35 Cent pro Schweinemastplatz und Jahr rechnen. Damit erhöht sich die Standardprämie um mindestens 25 %. Diese liegt je nach vereinbartem Haf-tungsumfang für den Durch-schnittsbetrieb zwischen 0,74 und 1,04 €/Mastplatz.


Bei den Eiererzeugern ist es ähnlich. Bei einer jähr-lichen Legeleistung von 280 Eiern/Henne und einem durchschnittlichen Erlös von 10 Cent/Ei kostet der „Dioxin-Schutz“ zusätzlich 4 Cent pro Henne.


Grundsätzlich gilt ein tariflicher Selbstbehalt, der je nach Tierart und Höhe der Versicherungssumme zwischen 2 und 6 % der Versicherungssumme beträgt.


top agar meint: Der neue „Dioxin-Schutz“ hat seinen Preis. Wenn ein Betrieb „nur“ drei bis vier Wochen gesperrt ist, liegen die zu erwartenden Schäden nach den Berechnungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen häufig im Bereich der Selbst-behalte. Interessant wird der Versicherungsschutz vor allem bei längerfristigen Produktionsunterbrechungen. Skandalbedingte allgemeine Preiseinbrüche, wie beim Di-oxinfall, sind aber leider auch künftig nicht versicherbar.

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