Erzielen Sie in Ihrer Personengesellschaft neben den landwirtschaftlichen auch gewerbliche Einnahmen und überschreiten Sie bestimmte Grenzen, erfasst der Fiskus Ihre sämtlichen Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. Dann müssen Sie Gewerbesteuer zahlen.
Beachten Sie aber auch die außersteuerlichen Konsequenzen. Diese liegen unter anderem im Bereich des Sozialversicherungsrechts, bei der Agrardieselerstattung oder der Kfz-Steuerbefreiung. Auch baurechtliche Auswirkungen sind zu beachten.