Landwirte in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen können bereits beantragte Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) jetzt noch ändern. Die Länderministerien erlaubten:
- Sanktionsfreie Selbstberichtigung im Rahmen des Sammelantrags: Landwirte dürfen nachträglich per schriftlicher Änderungsanzeige die im Sammelantrag angegebenen Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten, die als ÖVF im Rahmen des Greening deklariert wurden, gegen andere Flächen tauschen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer Agrarförderbehörde auf!
- Kompensationsregel bei Vor-Ort-Kontrollen: Ist bei einer Vor-Ort-Kontrolle eine ÖVF zu klein oder nicht vorhanden, darf der Betriebsleiter während der Kontrolle auf andere bereits im Sammelantrag angegebene Flächen verweisen. Voraussetzung: Die „Ersatzflächen“ erfüllen ebenfalls die Greening-Verpflichtungen, sind jedoch nicht als ÖVF beantragt.
Weitere Bundesländer sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) halten sich dazu bisher bedeckt. Der Deutsche Bauernverband hat BMEL und EU-Kommission aufgefordert, die Erleichterungen jetzt zügig eindeutig rechtssicher zu machen.