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Homeoffice richtig absetzen

Lesezeit: 2 Minuten

Ist auch Ihr Partner wegen der Corona-Pandemie ins Homeoffice gewechselt? Dann können Sie die Kosten absetzen:


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  • Sie arbeiten nur im Homeoffice:3
  • Eigener Raum: Sie dürfen die Kosten für das Arbeitszimmer (anteilige Afa oder Miete, Strom, Heizkosten, Gebäude- und Hausratsversicherung) voll absetzen. Mussten Sie z.B. eine neue Lampe für das Büro kaufen oder das Zimmer renovieren, dürfen Sie auch diese Kosten geltend machen. Wichtig: Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein und es darf Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
  • Arbeitsecke: Arbeiten Sie z.B. am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke in der Wohnung, dürfen Sie keine Kosten absetzen. Der Fiskus streicht den Abzug schon, wenn Sie das Zimmer nur zu 10% privat nutzen. Für 2020 und 2021 gilt jedoch eine neue Steuerpauschale: Auch wenn Sie nur eine Arbeitsecke in der Wohnung nutzen, dürfen Sie pauschal 5 €/Tag und maximal 600 €/Jahr ansetzen. Der Fiskus rechnet den Betrag in die Werbungskostenpauschale von 1000 € ein und gewährt sie nicht zusätzlich.


  • Arbeiten Sie teilweise im Büro des Arbeitgebers, teilweise im Homeoffice, kommt es darauf an, wo der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist:6
  • Vorwiegend im Büro: Arbeiten Sie max. an zwei von fünf Tagen in der Woche im Homeoffice, dürfen Sie max. 1250 € der Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, wenn die Nutzung des Arbeitsplatzes im Betrieb an diesen Tagen ausgeschlossen ist. Nutzen Sie eine Arbeitsecke, greift die 5€-Pauschale.
  • Vorwiegend zu Hause: Sind Sie mind. an drei von fünf Tagen im Homeoffice, dürfen Sie die vollen Kosten für das Zimmer geltend machen. Haben Sie nur eine Arbeitsecke, gilt wiederum die 5€-Pauschale.


Tipps:


  • Schreiben Sie auf, an welchen Tagen Sie wo gearbeitet haben. Wenn Sie im Homeoffice sind, lassen Sie sich von Ihrem Chef bestätigen, dass Sie nicht bzw. nur teilweise im Büro arbeiten konnten.
  • Sammeln Sie Belege für Arbeitsmittel (z.B. Papier). 1000 € berücksichtigt der Fiskus pauschal, ohne einen Kostennachweis zu verlangen.
  • Nutzen Sie für die Arbeit Ihren privaten Telefon- und Internetanschluss, dürfen Sie pauschal 20% der Rechnungen, max. 20 €/Monat ansetzen.


  • Arbeiten Sie ausschließlich im Büro Ihres Arbeitgebers, dürfen Sie wie üblich die Pendlerpauschale geltend machen. Hinweis: Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent. Ina Ehlers,wetreu LBB Oldenburg13

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