In dem Prozess gegen die insolvente KTG Agrar SE bzw. deren ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte kommt Bewegung: Die geprellten Gläubiger können auf eine kleine Entschädigung hoffen. Das berichtet die Rechtsanwaltskanzlei WinterWotsch aus München. Nach Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg verdichten sich demnach die Hinweise, dass die Verantwortlichen der KTG Agrar SE die Insolvenz verschleppt haben und somit zur Verantwortung gezogen werden können. Wer noch Ansprüche geltend machen möchte, muss sich beeilen: Die dreijährige Verjährungsfrist endet am 31.12.2019.
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In dem Prozess gegen die insolvente KTG Agrar SE bzw. deren ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte kommt Bewegung: Die geprellten Gläubiger können auf eine kleine Entschädigung hoffen. Das berichtet die Rechtsanwaltskanzlei WinterWotsch aus München. Nach Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg verdichten sich demnach die Hinweise, dass die Verantwortlichen der KTG Agrar SE die Insolvenz verschleppt haben und somit zur Verantwortung gezogen werden können. Wer noch Ansprüche geltend machen möchte, muss sich beeilen: Die dreijährige Verjährungsfrist endet am 31.12.2019.