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Kürzt die Regierung bald die Flächen- und Tierprämien?

Lesezeit: 12 Minuten

D ie Bundesregierung will künftig die volle Auszahlung von Tier- und Flä-chenprämien an die korrekte Einhaltung von Umweltstandards (Cross Complian-ce) binden. Darüber hinaus plant sie of-fenbar auch, Prämien nach Betriebsgrö-ßen und nach der Anzahl der Beschäftig-ten pro Betrieb zu differenzieren (Modu-lation). Die Möglichkeiten für diese Vor-gehensweise sind in den Beschlüssen zur Agenda 2000 bereits im Jahre 1999 vorge-sehen worden. Bei der Modulation können Kürzun-gen der Ausgleichszahlungen bis zu 20 % der Gesamtsumme je Mitgliedsstaat vor-genommen werden. Die durch die Prä-mienkürzungen frei werdenden Mittel können für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und des Umweltschutzes in den Regionen genutzt werden, in denen die Kürzungen vorgenommen wurden. Bedingung einer solchen Umwidmung ist die Kofinanzierung durch die Mitglied-staaten. Für Deutschland heißt das: Die durch Prämienkürzungen frei werdenden Gelder müssen durch Bund und Länder in den alten Bundesländern um 50 %, in den neuen Bundesländern um 25 % durch ei-gene Haushaltsmittel mit finanziert wer-den. Das hat den Vorteil, dass die jeweili-gen Regierungen auf dem Teppich blei-ben und die Kriterien für die Kürzung nicht übertreiben. Die Bindung von Ausgleichszahlungen an Umweltkriterien und die Modulation sind für die Mitgliedstaaten allerdings nicht verpflichtend. Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt, dass längst nicht alle Länder solche Maßnahmen ins Auge gefasst haben. Diejenigen, die es anwenden, setzen, wie in der Agenda 2000 vorgesehen, unterschiedliche Schwer-punkte. Frankreich: Erst das Wassergeld bezahlen! Frankreich bindet seit letztem Jahr den Anbau von Körnermais unter Beregnung an Auflagen. Um die Flächenprämien zu erhalten, müssen die Landwirte nachwei-sen, dass sie die beregneten Anbauflächen ordnungsgemäß bei den Wasserbehörden angemeldet haben. Zusätzlich müssen sie in diesem Jahr den Wasserverbrauch auch messen und der Wasserbehörde mitteilen. Für beregneten Körnermais erhalten die französischen Landwirte höhere Flä-chenprämien als für nicht beregneten Mais. In den letzten Jahren wurde deshalb der Anbau von beregnetem Körnermais stark ausgedehnt. Dies führte in einigen Regionen zu einer erheblichen Belastung des Grundwassers. Die Behörden stellten indes fest, dass deutlich mehr Flächen für die Zahlung der höheren Flächenprämie gemeldet wurden als gegenüber den Be-hörden, die für die Wasserqualität zustän-dig sind. Betriebe, bei denen eine Abweichung zwischen der Anmeldung der Flächenprä-mie und der Registrierung bei den Was-serbehörden entdeckt wird, droht nun ei-ne kräftige Kürzung oder sogar die Strei-chung aller Flächenprämien für beregne-te Ackerfrüchte. Für die französische Re-gierung ist dies nur ein erster Schritt. In Zukunft sollen ähnliche Auflagen auch in anderen Bereichen angewendet werden. Genaueres ist aber noch nicht bekannt. Auch in den Mittelmeerländern Italien und Spanien sollen Prämien-kürzungen vorgenommen werden. Hauptziel ist die Verminderung der Bodenerosion. Durch Pflügen pa-rallel zum Hang und durch Anlage von Dränage und Wasserauffang-becken in den Feldern soll der Ab-fluss von Oberflächenwasser redu-ziert werden. Aber auch Viehhalter sind be-troffen. Sie müssen ausreichend La-gerraum für Mist und Gülle nach-weisen. Hintergrund ist die Erfül-lung der Nitratrichtlinie der EU von 1991, in der Höchstgrenzen für die Nitratbelastung des Grundwassers beschlossen wurden. Die EU-Kom-mission hat erst kürzlich in fast al-len EU-Ländern die Nichteinhal-tung dieser Richtlinie moniert und zwölf Länder, darunter auch Deutschland, mit einem Vertrags-verletzungsverfahren vom Europäi-schen Gerichtshof überzogen. Der Schutz des Grundwassers hat auch die niederländische Regie-rung veranlasst, die Anbaubedin-gungen von Silomais und Stärke-kartoffeln zu verschärfen. Es dürfen maximal 1 kg Pflanzenschutzmittel pro ha ausgebracht werden, und eine mechanische Unkrautbekämp-fung ist einmal im Jahr vorgeschrie-ben. In Irland und Großbritannien will man in erster Linie die Über-weidung durch Rinder und Schafe verhindern. In Naturschutzgebieten führt dies offenbar zu einer Beeinträchti-gung der Tier- und Pflanzenvielfalt. Vieh-haltende Betriebe müssen deshalb einen Beweidungsplan erstellen und Besatz-grenzen einhalten. Bei Verstößen wird die gesamte Prämie einbehalten. Aber auch die britischen Ackerbauern müssen ihren Beitrag zum Erhalt der Tier-und Pflanzenvielfalt leisten. Bei der Be-wirtschaftung von Stilllegungsflächen gibt es Vorschriften, die weit über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Sehr genau wird dabei vorgegeben, was eingesät wer-den darf. Ebenso gibt es für die Pflege-maßnahmen präzise Vorschriften. Eine umfassende Ausnutzung der freiwilligen Stilllegung scheint damit gerade für die größeren Betriebe nicht mehr so attraktiv zu sein. Dänemark will neues Leitbild durchsetzen Unser Nachbarland Dänemark nutzt die Bindung an konkrete Umweltstan-dards, um die bestehenden Verordnungen des Umweltschutzes mit Nachdruck durchzusetzen. Im Vergleich zu Deutsch-land werden Verstöße nicht mit einem Bußgeld, sondern mit einer Kürzung der Ausgleichszahlungen geahndet. Der fi-nanzielle Schaden für betroffene Bauern ist dadurch viel größer. Zusätzlich wurden in Dänemark die ge-setzlichen Bestimmungen in der Tier- und Pflanzenproduktion deutlich verschärft. Ackerbauern müssen beispielsweise die geplanten Dünge- und Pflanzenschutz-maßnahmen genau spezifizieren und diese jederzeit den Kontrolleuren vorzeigen können. Sämtliche Ackerflächen müssen im Winter begrünt werden, und entlang von Gewässern muss ein Schutzstreifen von 2 m unbewirtschaftet bleiben. Alle dänischen Betriebe sind verpflich-tet, jährlich eine Stickstoffbilanz zu erstel-len und an die Behörden zu schicken. Da-rin müssen sie auch die Verwendung von Mist und Gülle dokumentieren. Der N-Überschuss wird mit 1,50 DM/kg N be-steuert. Bei Verstößen gegen die Aufla-gen ist eine Kürzung der Ausgleichszah-lungen von 6 bis 10 % vorgesehen. Die Agrarwende der dänischen Re-gierung zeigt sich auch in anderen Berei-chen. Viele bei uns übliche Pflanzen-schutzmittel sind nicht zugelassen, wo-durch beispielsweise immer weniger Raps angebaut wird. Die zugelassenen Herbizi-de und Fungizide werden zusätzlich mit 30 % besteuert, Insektizide sogar mit 50 %. Die Entwicklung von größeren Agrarbetrieben wird massiv verhindert. So dürfen Betriebe nicht über eine Größe von 125 ha Eigentumsfläche hinauswach-sen. Eine Privatperson darf maximal drei solcher Betriebe im Umkreis von 80 km besitzen. Die Beispiele unserer europäischen Nachbarländer zeigen recht deutlich den Sinn von Cross Compliance. Es geht nicht darum, den Umweltschutz in der Land-wirtschaft zu verschärfen oder sogar die Betriebe auf Öko zu trimmen. Professor Manfred Köhne (Göttingen) unterstreicht denn auch diese Auffassung. Die Aus-gleichszahlungen seien nicht das geeignete Instrument, um höhere Umweltstandards durchzusetzen. Wie der Name schon sage, seien diese Zahlungen ein notwendiger Ausgleich für die Senkung der Markt-preise. Es gibt aber auch einen anderen Grund für die Zurückhaltung einiger EU-Län-der. Wird bei Cross Compliance die Ein-haltung der verschärften Kriterien nicht ausreichend überprüft, verweigert die EU die Auszahlung sämtlicher Prämien. Des-halb sollte ein Mindestmaß an Umwelt-standards vorab durch Gesetze und Ver-ordnungen der jeweiligen Mitgliedstaaten geregelt und kontrolliert werden. Erwarte die Gesellschaft von den Landwirten aber Umweltleistungen, die über das zuvor beschriebene Mindestmaß hinausgehen, so müssten die zusätzlichen Leistungen auch zusätzlich entlohnt wer-den. So sieht es auch die EU-Kommission und verweist auf die Möglichkeit, Agrar-umweltprogramme einzuführen. Diese sind ebenfalls Bestandteil der Agenda 2000, und werden zu 50 bis 75 % aus Brüs-sel bezahlt (Kofinanzierung). Beispiele solcher tatsächlichen Agrarumweltpoli-tik sind das MEKA in Baden-Württem-berg, das KULAP in Bayern und das ÖPUL in unserem Nachbarland Öster-reich. Die Teilnahme an solchen Program-men ist freiwillig, und die Maßnahmen können auf jeden Betrieb und seine spe-ziellen Bedingungen zugeschnitten wer-den. Es gibt einen Katalog, wo jeder Maß-nahme ein entsprechender finanzieller Ausgleich zugeordnet wird. Interessierte Landwirte können sich dann diejenigen Maßnahmen heraussuchen, die zu ihrem Betrieb passen. Der finanzielle Ausgleich honoriert dann die höheren Kosten oder die Leistungseinbußen. Sind grüne Prämien WTO-konform? Dennoch wird von Umweltverbänden und Politikern immer häufiger die Bin-dung von Ausgleichszahlungen an ver-schärfte Umweltschutzstandards gefor-dert. Um diese Maßnahme den Bauern schmackhaft zu machen, behauptete der grüne Europa-Parlamentarier Graefe zu Baringdorf unlängst, dass die Ausgleichs-zahlungen nur so green-box-fähig und damit dauerhaft für die Landwirte zu si-chern seien. Bisher werden die EU-Ausgleichszah-lungen der blue box zugeordnet, da sie nicht unabhängig von der Produktion aus-gezahlt werden. In den WTO-Verhand-lungen haben sich alle Länder verpflich-tet, solche Subventionen abzubauen. Im Gegensatz dazu werden Subventionen der green box zugeordnet, wenn sie unab-hängig von der Produktion gezahlt wer-den. Solche Unterstützung muss nicht ab-gebaut werden. Etliche Experten widersprechen Graefe zu Baringdorf. Selbst aus der Generaldi-rektion für Landwirtschaft in Brüssel ist zu hören, dass die aktuell geforderte Ver-schärfung der Umweltstandards am blue-boxStatus der EU-Ausgleichszahlungen aus WTO-Sicht nichts ändern wird. Und schon jetzt zeichnet sich ab, dass bei der nächsten Verhandlungsrunde der WTO eine erneute Absenkung der Stützungs-maßnahmen beschlossen wird. Würden deutsche Landwirte bis dahin die Ausgleichszahlungen bei deutlich ver-schärften Umweltstandards erhalten, gin-gen nicht nur diese Hilfen verloren. Auch die Palette der eigentlichen Umweltpro-gramme mit zusätzlichen Ausgleichszah-lungen würden für die Landwirte immer weiter eingeengt. Haben Umweltstandards erst mal ein sehr hohes Niveau erreicht, dann können Landwirte nicht mehr zu-sätzlich für Maßnahmen entlohnt werden, die im Rahmen von Umweltprogrammen verlangt werden. Im Inland wie im Aus-land würde dies als verkappte Subvention angesehen, wenn Landwirte diese Stan-dards eh schon erfüllen müssen. Dem Umweltschutz wäre damit sicher-lich nicht gedient. Denn in Agrarumwelt-programmen werden die Maßnahmen an die Umweltprobleme der jeweiligen Re-gion und die Bedingungen des jeweiligen Betriebes angepasst. Die EU-Ausgleichs-zahlungen sind in dieser Hinsicht völlig unflexibel. Sie werden an alle Betriebe ge-zahlt, obwohl die Umweltprobleme in in-tensiven Veredlungsgebieten völlig ande-re sind als auf Grünlandstandorten in den Mittelgebirgen. Und wenn darüber hinaus kein Spielraum vorhanden ist, kann auch kein gezielter Umweltschutz betrieben werden. Festzuhalten bleibt: Eine Verknüpfung von Ausgleichszahlungen an Umweltauf-lagen ist möglich, solange es um die Durchsetzung bestehender Standards im Rahmen der guten fachlichen Praxis geht. Der zusätzliche Kontroll- und Verwal-tungsaufwand ist allerdings nicht zu unter-schätzen, will man die gesamten EU-Zah-lungen nicht aufs Spiel setzen. Zusätzlich nimmt jede Verschärfung der Umwelt-standards den notwendigen Spielraum, in Zukunft Maßnahmen zu ergreifen, die den regionalen und betriebsspezifischen Bedingungen des Umweltschutzes ent-sprechen. Gekürzte Prämien für größere Betriebe Ob in Deutschland in Zukunft die Mo-dulation angewendet werden soll, ist of-fen. Die damit verbundene Kürzung der Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße kann zu geringeren Prämien je Hektar oder je Tier für größe-re Betriebe führen. In der Diskussion sind aber auch Obergrenzen der gesamten Zahlung je Betrieb bzw. je Arbeitskraft. Möglich wäre auch eine einheitliche pro-zentuale Senkung der Prämien für alle Betriebe. Wie schon erwähnt, setzt die Kürzung und die Umwidmung der Aus-gleichszahlungen aber die Kofinanzierung der Mitgliedstaaten voraus. Sowohl Großbritannien als auch Frank-reich haben diesen Weg schon eingeschla-gen. Auf der britischen Insel werden die di-rekten Ausgleichszahlungen für alle Land-wirte um den gleichen Betrag gekürzt. Die Kürzung steigt von 2,5 % in diesem Jahr auf 4,5 % im Jahr 2006 an. Das Geld wird für Maßnahmen zur Förderung des länd-lichen Raumes verwendet. Auch in Frankreich werden die Aus-gleichszahlungen gekürzt. Ab einer Sum-me von 30 000 Euro (58 675 DM) je Betrieb erfolgt die Kürzung, allerdings auch unter Berücksichtigung der Arbeitskräfte. Die eingesparten Mittel, bis zu 25 % je Betrieb, werden zur Finanzierung der Territoria-len Betriebsverträge verwendet. Dabei schließen einzelne oder eine Gruppe von Landwirten mit dem Staat einen Vertrag ab, in dem sie sich zu Maßnahmen des Landschafts- oder Umweltschutzes ver-pflichten und dafür entlohnt werden. Weit verbreitet ist dagegen die An-wendung von Obergrenzen für Tierprä-mien. Während Deutschland die 90-Tier-Grenze erst vor kurzem abgeschafft hat, gilt sie beispielsweise immer noch in Großbritannien und Spanien. In den nächsten Jahren werden Tierprämien jährlich erhöht, um sinkende Interven-tionspreise für Rindfleisch auszugleichen. Eine Wiedereinführung der 90-Tier-Obergrenze würde der Rindfleischpro-duktion in den neuen Bundesländern, erst recht in der jetzigen Situation, das Wasser abgraben. Bei den Überlegungen der deutschen Regierung, die Modulation anzuwenden, geht es wohl weniger um eine mehr sozia-le Ausgestaltung der Ausgleichszahlun-gen. Die Ankündigung nach verbesserter Förderung des ökologischen Landbaus muss auch finanziert werden. Eine Kür-zung der Tier- und Flächenprämien wür-de der neuen Landwirtschaftsministerin dazu Spielraum geben. Entscheidend ist dabei die Frage, nach welchen Kriterien die Direktzahlungen gekürzt werden sollen. Schröders Macht-wort gegen die Agrarfabriken lässt ver-muten, dass man Unterschiede zwischen großen und kleinen Betrieben machen will. Fragt sich allerdings, ob sich das in Deutschland durchsetzen lässt. Denn na-hezu alle Landwirtschaftsminister in den neuen Bundesländern werden sich zumin-dest gegen solche Kürzungen wenden, die über reine Kosmetik hinausgehen. Unterdessen hat der Parlamentarische Staatssekretär Gerald Thalheim schon ei-nen Lösungsweg angedeutet: Aus Sicht der ostdeutschen Landwirtschaft hätte er keine Bedenken gegen eine Verknüpfung der Direktzahlungen mit den Arbeitsplät-zen je Betrieb. Fragt sich nur, ob alle Landwirte in den neuen Bundesländern seine Sichtweise teilen. Aber auch in den alten Bundesländern wirft eine solche Form der Modulation viele Fragen auf. Sollen beispielsweise Fa-milienarbeitskräfte genauso hoch bewer-tet werden wie Fremdarbeitskräfte? Nicht selten bringen Betriebsleiter und ihre An-gehörigen weit mehr als wöchentlich 40 Stunden in den Betrieb ein. Wie stehen auf der anderen Seite Betriebe da, die in Anlehnung an die gängige Beratungsmei-nung Arbeitsprozesse ausgelagert und Lohnunternehmer oder Maschinenringe in Anspruch genommen haben. Eine Kürzung der Ausgleichszahlun-gen in Abhängigkeit von Betriebsgröße ist für Professor Köhne inakzeptabel. Gerade die unternehmerischen Landwir-te würden dadurch bestraft, begründet er seine Meinung. Um zu überleben, müss-ten sich dadurch größere Betriebe in klei-nere Einheiten aufteilen. Würden sogar zurückliegende Zeiträume als Referenz genommen, wären die Auswirkungen noch gravierender. Dann hätte keiner mehr eine Chance zu reagieren. In Zu-kunft werde sich unsere Landwirtschaft dem globalen Wettbewerb aber nicht ent-ziehen können. Und dafür sind entspre-chende Betriebsgrößen einfach notwen-dig, so sein Fazit. Andreas Quiring

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