Pkw-Nutzung: Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird, muss es insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Es reicht nicht aus, wenn als Fahrziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden, entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 33/10).
Gartenarbeiten: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses in Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird, erklärte der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 61/10).
Scheidung: Landwirtsehegatten, die Gütergemeinschaften vereinbart haben, bilden auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftervertrag eine Mitunternehmerschaft. Diese endet nach einem Bundesfinanzhof-Beschluss nicht bereits bei einer Trennung bzw. Scheidung der Eheleute, sondern erst mit der Auflösung und Abwicklung der Gütergemeinschaft (AZ: IV B 66/10).