Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Mitarbeiter: Im Urlaub coronakrank

Lesezeit: 1 Minuten

Erkrankt ein Mitarbeiter im Urlaub an Corona, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage nur dann nachgewähren, wenn der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes reicht nicht, so das Landesarbeitsgericht Köln. Denn die Erkrankung führe nicht unbedingt zur Arbeitsunfähigkeit. Ein symptomloser Virusträger bleibe grundsätzlich arbeitsfähig, wenn ihm das Arbeiten wegen der Quarantäne nicht verboten wäre. Ob das Urteil Bestand haben wird, bleibt abzuwarten, Revision ist zugelassen (Az.: 2 Sa 488/21). Marion von Chamier, WLAV Münster

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.