Wer bis zum 31.12.2018 die Voraussetzungen für eine vorzeitige LAK-Rente erfüllt hat, kann die Rente ohne Anrechnung von Hinzuverdienst in Anspruch nehmen, wenn er den Rentenantrag bis zum 31.3.2019 stellt. Diese Frist gilt auch für diejenigen, die ihre Rente erst nach Erreichen der Altersgrenze beantragen und noch Anspruch auf den in 2019 abgeschafften Rentenzuschlag haben, weil die Voraussetzungen noch in 2018 erfüllt waren.
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Wer bis zum 31.12.2018 die Voraussetzungen für eine vorzeitige LAK-Rente erfüllt hat, kann die Rente ohne Anrechnung von Hinzuverdienst in Anspruch nehmen, wenn er den Rentenantrag bis zum 31.3.2019 stellt. Diese Frist gilt auch für diejenigen, die ihre Rente erst nach Erreichen der Altersgrenze beantragen und noch Anspruch auf den in 2019 abgeschafften Rentenzuschlag haben, weil die Voraussetzungen noch in 2018 erfüllt waren.