Das bundeseigene Thünen-Institut hat im Auftrag der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern geprüft, inwieweit das Modell der Gemeinwohlprämie (GWP) des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) für eine Umsetzung der verpflichtenden Eco-Schemes ab 2023 geeignet ist. Das Forschungsinstitut des Agrarministeriums stellte dem Konzept dabei gute Noten aus. Die GWP könne mindestens 50% der Direktzahlungen ersetzen und einen Markt für Umweltleistungen schaffen. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Stellungnahme des Thünen-Instituts für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hervor, die top agrar vorliegt. „Der Ansatz der Gemeinwohlprämie ist ein geeigneter Ansatz, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über das Instrument der Ökoregelungen zu fördern“, heißt es darin. Es lasse sich damit voraussichtlich „ein deutlich höheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenem Mitteleinsatz“ realisieren als bei den bisher von Bund und Ländern anvisierten Optionen. Die GWP umfasst vor allem Maßnahmen, die die Biodiversität erhalten und fördern sollen. Darunter fallen zum Beispiel der Anbau von Leguminosen oder Sommergetreide, Blühflächen und selbstbegrünte Brachen. Der Vorschlag der GWP sieht vor, einen Markt für Gemeinwohlleistungen zu etablieren, auf dem die Betriebe in Deutschland in Konkurrenz zueinander treten. Die Betriebe können dabei ihr Menü an Maßnahmen selbst zusammenstellen und dafür Punkte für die Gemeinwohlprämie erwerben. Die Wissenschaftler haben die Auswirkung in Hochrechnungen simuliert. Das Ergebnis: In allen Regionen und über alle Betriebstypen können hinweg etwa 150 € Prämie je Hektar von den Betrieben erzielt werden. Davon profitieren insbesondere Futterbaubetriebe und Betriebe mit geringer Flächenausstattung.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Das bundeseigene Thünen-Institut hat im Auftrag der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern geprüft, inwieweit das Modell der Gemeinwohlprämie (GWP) des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) für eine Umsetzung der verpflichtenden Eco-Schemes ab 2023 geeignet ist. Das Forschungsinstitut des Agrarministeriums stellte dem Konzept dabei gute Noten aus. Die GWP könne mindestens 50% der Direktzahlungen ersetzen und einen Markt für Umweltleistungen schaffen. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Stellungnahme des Thünen-Instituts für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hervor, die top agrar vorliegt. „Der Ansatz der Gemeinwohlprämie ist ein geeigneter Ansatz, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über das Instrument der Ökoregelungen zu fördern“, heißt es darin. Es lasse sich damit voraussichtlich „ein deutlich höheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenem Mitteleinsatz“ realisieren als bei den bisher von Bund und Ländern anvisierten Optionen. Die GWP umfasst vor allem Maßnahmen, die die Biodiversität erhalten und fördern sollen. Darunter fallen zum Beispiel der Anbau von Leguminosen oder Sommergetreide, Blühflächen und selbstbegrünte Brachen. Der Vorschlag der GWP sieht vor, einen Markt für Gemeinwohlleistungen zu etablieren, auf dem die Betriebe in Deutschland in Konkurrenz zueinander treten. Die Betriebe können dabei ihr Menü an Maßnahmen selbst zusammenstellen und dafür Punkte für die Gemeinwohlprämie erwerben. Die Wissenschaftler haben die Auswirkung in Hochrechnungen simuliert. Das Ergebnis: In allen Regionen und über alle Betriebstypen können hinweg etwa 150 € Prämie je Hektar von den Betrieben erzielt werden. Davon profitieren insbesondere Futterbaubetriebe und Betriebe mit geringer Flächenausstattung.