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Wie den Flächenverkauf an Nichtlandwirt rückgängig machen?

Lesezeit: 2 Minuten

Im Frühjahr 2021 hat bei uns im Dorf ein Nichtlandwirt eine 6 ha große Fläche gekauft.

Das Landwirtschaftsamt hat den Ortslandwirt beauftragt, den Kaufvertrag zu prüfen. Diesem hat der Flächenverkäufer erzählt, dass der Käufer ein Landwirt sei. Er gab den Namen aber wegen Datenschutz nicht preis. Der Ortslandwirt stimmte dem Kauf zu. Es stellte sich heraus, dass der Käufer ein Handwerksbetrieb ist.

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  • Ist der Verkauf an einen Nichtlandwirt so ohne weiteres möglich?4

  • Darf das Landwirtschaftsamt die Prüfung an den Ortslandwirt abwälzen?5

  • Darf das Landwirtschaftsamt die Prüfung an den Ortslandwirt abwälzen?6

  • Der Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Nichtlandwirt ist nicht ohne weiteres möglich. So ein Kaufvertrag bedarf einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung. Will ein Nichtlandwirt eine landwirtschaftliche Nutzfläche erwerben, erteilt die Behörde die Genehmigung nicht, wenn ein Haupt- bzw. ein leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt die Fläche kaufen will. Zudem muss er den Preis zahlen können.7

  • Dabei kann die Behörde die Prüfung des Vertrags nicht auf den Ortslandwirt übertragen. Sie muss bei dem potenziellen Käufer nachfragen, ob dieser landwirtschaftlich tätig ist. In Ihrem Fall hat der Verkäufer die Behörde falsch informiert. Darüber müssen Sie die Behörde in Kenntnis setzen, dass der Käufer kein Landwirt ist. Dann kann die Genehmigungsbehörde den Bescheid rückgängig machen. Sie haben aber keine Möglichkeit mit rechtlichen Mitteln, die Rücknahme selbst durchzusetzen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Behörde ihren Fehler korrigiert.8

Kann ein Nichtlandwirt, der eine landwirtschaftliche Fläche kaufen will, sich auf sog. „allgemeine volkswirtschaftliche Belange“, berufen, ist der Vertrag genehmigungsfähig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er Bodenbestandteile für seine Produktion auf der Fläche abbauen will (z.B. Kies).

RA Dr. Frank Schulze, Meisterernst , Düsing & Manstetten, Münster

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