Zu: „Das Kreuz mit der Pflegeklausel“, top agrar 6/2014, Seite 46.
Sind die im Beitrag ausgewiesenen Pflegegelder korrekt? Meines Wissens wurden am 1. Januar 2013 die Pflegegelder angehoben.
Sie sind heute höher als in der Übersicht 1 im Beitrag angegeben. Somit gibt es keine Veranlassung mehr, Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 in ein Heim abzuschieben.
Eine Hofabgabe ohne Not muss auch nicht erfolgen. Wenn sie doch gewünscht wird, sollte der Abgeber Vermögen von einigen hunderttausend Euro, neben Rente und Altenteilsleistungen für sich zurückbehalten, um im Notfall einen Pfleger oder eine Pflegerin bezahlen zu können.
Die Unterbringung in einem Heim, z. B. zusammen mit Demenzkranken finde ich sehr schwierig und kaum zumutbar!
Wichtig wäre es, die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege durch ausländische Pflegerinnen und Pfleger zu erleichtern. Das gibt jungen Menschen, die in ihren Ländern keine wirtschaftliche Zukunft sehen, neue Perspektiven. Davon profitieren die Betroffenen, die Pfleger, die Pflegekassen und die Angehörigen.
Detmer Woltjen
27777 Ganderkesee
Anmerkung der Red: Die im Beitrag ausgewiesenen Beträge sind korrekt. Es ist aber möglich, das Pflegegeld, das für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gezahlt wird, zu den jeweiligen Pflegestufen di- rekt hinzuzurechnen. Dann ergeben sich dort direkt höhere Beiträge, was die Ab- weichungen erklären würde.