Es ist an der Zeit, das Grundstückverkehrsgesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wenn im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen den Eigentümer wechseln, geschieht dies im Wesentlichen aus vier Gründen:
- Die BVVG verkauft staatseigene Flächen;
- es handelt sich um eine Erbauseinandersetzung,
- der bisherige Eigentümer ist in Geldnot oder
- es fehlt berufs- oder wohnortbedingt der Bezug zum Land der Vorfahren.
Nicht selten wird dann an den aktuellen Bewirtschafter verkauft. Basis der Preisfindung sind meist die regionalen Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Einige Eigentümer gehen aber auch gleich zum Makler. Der hat kapitalstarke Kunden. Den Verkäufer freut das, der Makler hat einen schönen Schnitt gemacht und auch die kapitalkräftigen Anleger haben eine wertbeständige Geldanlage gefunden. Nur die ortsansässigen Landwirte schauen in die Röhre.
Ist der Erwerber kein Landwirt, gibt es immerhin einen öffentlichen Hinweis und ein ortsansässiger Landwirt könnte über die Landgesellschaft ein Vorkaufsrecht ausüben. Neben dem bereits ausgehandelten Kaufpreis werden dann aber Courtage, Gebühren für die Landsiedlungsgesellschaft und der Vorschuss für zwei Rechtszüge vor Gericht fällig. Damit ist der ortsansässige Landwirt meistens wieder raus aus dem Rennen. Auch als Pächter hat er keine Chance, da der Pachtpreis meist weit über dem ortsüblichen Niveau liegt.
Am Ende sind die Boden- und Pachtpreise gestiegen und die Wertschöpfung abgeflossen!
Wilfried Furchert,
01920 Steina/Sachsen