Die von der BVVG aufgezwungenen Verträge benachteiligen Käufer massiv. Die Urteile des Landgerichts Berlin sind deshalb zu begrüßen. Wie in zweiter Instanz entschieden wird, bleibt abzuwarten. Die Politik würde jetzt – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung – gut daran tun, die ursprünglich sinnvolle Bindung an die Bewirtschaftung generell zu beenden. Die Selbstbewirtschaftungsklausel verhindert jetzt nicht mehr Spekulation, sondern treibt ältere oder erkrankte Landwirte in Notlagen, z.B. weil die Flächen ihre Alterssicherung sind. Die BVVG lauert offenbar nur darauf, dass Landwirte die Selbstbewirtschaftungsverpflichtung vergessen und schlägt dann zu – das ist maßlos!
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