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Ärger um Schwarzwildschäden: Es geht nur gemeinsam

Schwarzwild wird immer mehr zum Problem, besonders da die Schweine mittlerweile Regionen besetzen, die zuvor stets frei von den Tieren waren. Bei der Verpachtung von bislang reinen Niederwildrevieren spielten Wildschäden daher auch kaum eine Rolle.

Lesezeit: 3 Minuten

Schwarzwild wird immer mehr zum Problem, besonders da die Schweine mittlerweile Regionen besetzen, die zuvor stets frei von den Tieren waren. Bei der Verpachtung von bislang reinen Niederwildrevieren spielten Wildschäden daher auch kaum eine Rolle. Mit dem Einzug von Schwarzwild ändert sich diese Situation allerdings nun grundlegend, wie Britta Petercord vom Wochenblatt Westfalen-Lippe feststellt. Sofern sich der Jagdverpächter mit dem Pächter auf eine vertragliche Klausel zur Ersatzpflicht von Wildschäden einigen kann, ist die Welt in Ordnung. Doch mittlerweile gibt es Reviere, in denen die Wildschäden durch Schwarzwild "ausufern" und zu einer erheblichen Belastung für alle Beteiligten werden: Die Landwirte haben nicht nur mit Ernteerschwernissen, sondern beispielsweise auch mit verschmutztem Futter zu kämpfen. Sie müssen zudem die Erfahrung machen, dass zwar Ertragsverluste und Abräumarbeiten ersetzt werden, Schäden, die in der Folge an landwirtschaftlichen Maschinen entstehen, jedoch nicht.


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Ein unkalkulierbares Risiko


Für Jagdpächter wird der Wildschaden zum unkalkulierbaren Risiko, so Petercord weiter. Nicht ohne Grund wird daher bei der Neuverpachtung von Revieren versucht, eine Wildschadenpauschale \- eine sogenannte Deckelung oder Quotierung des Wildschadens, also eine nur anteilige Übernahme \- auszuhandeln. Für die Jagdgenossenschaft drohen bei steigenden Wildschäden die Einnahmen aus der Jagdpacht zu sinken. Im schlimmsten Fall ist das Revier nicht mehr zu verpachten.



Nicht alle Jagdgenossen sind sich darüber hinaus bewusst, dass sie gesetzlich zum Ersatz bei Wildschäden verpflichtet sind. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Verpflichtung vom Jagdpächter vertraglich übernommen wurde \- beispielsweise wenn der Jagdpächter zahlungsunfähig ist. Vereinbart die Jagdgenossenschaft mit dem Jagdpächter eine Wildschadenpauschale, ist auch dieses ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Denn übersteigt der Wildschaden die Pauschale, bleibt die Jagdgenossenschaft auf dem Rest sitzen. Wichtiger noch: Die kalkulierbare Pauschale fördert nicht gerade das Interesse des Jagdpächters, sich nachhaltig durch Bejagung um eine Verringerung des Wildschadenrisikos zu bemühen. Bislang konnten die meisten Wildschäden mit einer gütlichen Einigung geregelt werden, weil Bauern und Jagdpächter gemeinsam Verantwortung zeigten. Doch die Streitfälle nehmen zu, die Stimmung wird gereizter. Den Bauern wird seitens der Jägerschaft Gewinnmaximierung und zunehmender Maisanbau vorgeworfen, den Jagdpächtern seitens der Bauern eine zu geringe Bejagung des Schwarzwildes.


Wenn keine Einigung möglich ist ...



Wo keine gütliche Einigung möglich ist, muss der formelle Weg eingeschlagen werden: Der Landwirt muss den Wildschaden fristgerecht bei der zuständigen Gemeinde melden. In Nordrhein-Westfalen folgt dann das sogenannte gemeindliche Vorverfahren. Theoretisch ist also alles perfekt geregelt. Doch wer schon mal in der Praxis damit zu tun hatte, weiß, dass hier unzählige "Klippen" und "Fallstricke" lauern. Jeder Schaden muss neu angemeldet, ein Ortstermin seitens der Gemeinde unverzüglich einberaumt werden. Kommt ein neuer Schaden hinzu, wiederholt sich das "Spiel". Kleinste Fehler bei der Anmeldung oder im Vorverfahren bedeuten, dass der geschädigte Landwirt am Ende mit leeren Händen dasteht. Leider sind auch viele Kommunen zeitlich und fachlich nicht in der Lage, ein solches Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Einen Ersatzanspruch als Jagdpächter abzuwehren ist also leichter, als den Anspruch als Landwirt durchzusetzen. Ziel beider Parteien muss es laut Petercord sein, Wildschäden weitestgehend zu vermeiden. Das bedeutet: Jagdpächter sollten alle Bejagungsmöglichkeiten ausschöpfen, Landwirte die entsprechenden Voraussetzungen dafür ermöglichen. Wenn beide gut zusammenarbeiten, werden Geldbeutel und Nerven geschont, und der Dorffrieden bleibt langfristig gewahrt.

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