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Baden-Württemberg beginnt Auszahlung von Fördergeldern des Gemeinsamen Antrags

Auch im Jahr 2021 nimmt das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium die Auszahlung der Fördergelder des Gemeinsamen Antrags vorweg. Erste Gelder sollen bereits angewiesen sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Laut einer Mitteilung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium konnte bereits Ende November mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags 2021 begonnen werden. Minister Hauk zufolge erfolgten die ersten Auszahlungen der Gelder für die Förderung von steilem Grünland, Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bereits in der letzten Novemberwoche an die rund 43.600 Landwirte, die in diesem Jahr an den verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen teilgenommen haben. So konnten insgesamt bereits zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden. Diese Gelder sollten laut Ministerium im Laufe der 48. Kalenderwoche bei den Landwirten eingehen.

Direktzahlungen: Auszahlungen voraussichtlich bis KW 51

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Bei den genannten Maßnahmen sollen bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge stattfinden. Bei den Direktzahlungen könne auch in diesem Jahr die Auszahlung vor Weihnachten erfolgen, so dass die Zahlungen voraussichtlich in der 51. KW bei den Landwirten sein sollen.

Das Bundesministerium, das die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer regulären Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und bekommt die Gelder erst im Januar von der EU erstattet.

Ausgezahlt werden können - wie in den Vorjahren - nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen als auch die Prüfergebnisse umgesetzt wurden. Durch die frühere Auszahlung ist laut Ministerium die Bearbeitungszeit der Anträge - insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen - verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.

Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen bis Weihnachten noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen dem Ministerium zufolge bereits ab Januar 2022 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.

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