Den politischen Handlungsbedarf in der Nutztierhaltung betont der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG). Das Borchert-Konzept mit Empfehlungen für einen Umbau der Tierhaltung bedürfe dringend der Umsetzung, so der BLG-Vorstandsvorsitzende Volker Bruns in seinem Editorial des aktuellen Hefts von Landentwicklung aktuell.
Flankiert werden müsse die Umsetzung von einer Novelle des Baugesetzbuches zur Standortgarantie, wenn zu Tierwohl- und Umweltzwecken umgebaut werde. Die Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm (AFP) sehe dazu erhöhte Fördersätze vor. „Ein agrarstrukturverträglicher Umbau der Nutztierhaltung ist für die Weiterentwicklung ländlicher Räume unabdingbar“, betont Bruns.
Komplexes Anliegen mit großer Tragweite
Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert bezeichnet in seinem Beitrag die Transformation der Tierhaltung als „komplexes Anliegen mit großer Tragweite“. Die Erreichung der gesteckten Ziele bedürfe des sorgfältigen Abwägens unterschiedlicher Optionen sowie der gründlichen Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen. Beides erfordere „Zeit und viel Engagement“.
Entscheidend sei nun, konkrete Schlüsse aus der vorgelegten Machbarkeitsstudie und der Folgenabschätzung zu ziehen und notwendige Schritte zu unternehmen. Wichtig sei, den begonnenen gesellschaftlichen Dialog fortzuführen, denn, so Borchert, „ein langfristig angelegter Umbau unserer Tierhaltung wird nur als gesamtgesellschaftlicher Prozess erfolgreich sein können“.
Abbau des Tierbestandes an belasteten Standorten
Nach den Ausführungen von Karsten Kühlbach und Ewald Grimm vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sind das Baurecht und das Immissionsschutzrechts entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Borchert-Empfehlungen.
Unzureichend sei die am Ende der letzten Wahlperiode beschlossene Baurechtsänderung, um nicht privilegierten sauenhaltenden Betrieben im Außenbereich einen Umbau zu ermöglichen. Für eine aktive Unterstützung zur Umsetzung der Borchert-Vorschläge sei eine weitergehende Neuregelung erforderlich.
Gemischt stelle sich die Situation beim Immissionsschutzrecht dar. Im Bereich der Anforderungen zur Emissionsminderung seien sachgerechte Ausnahmeregelungen für Tierwohlställe in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) verankert. Bei den Anforderungen zum Immissionsschutz sei dies nicht möglich.
Die KTBL-Experten gehen davon aus, dass Tierwohlställe an Standorten mit hoher Vorbelastung durch andere Bereiche in der Regel nur bei Minderung des Tierbestandes genehmigungsfähig sein werden, um eine Zunahme der Umweltbelastung zu vermeiden.