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Dürregefahr

Brandenburger fordern Ausbau der „zweiseitigen Wasserregulierung“ aus DDR-Zeiten

Brandenburg verfügt noch immer über die zu DDR-Zeiten errichteten Stauanlagen, Schöpfwerke, Gräben, Vorfluter, Rückhaltebecken sowie Teiche, die bei kommenden Dürren eine zweiseitige Wasserregulierung ermöglichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Spätestens nach dem extremen Dürre-Sommer im Jahr 2018 und der jüngsten Flutkatastrophe im Westen Deutschlands ist das Thema Wassermanagement ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Während das zuständige Brandenburger Agrarministerium MLUK auf die Erarbeitung eines Niedrigwasserkonzepts setzt und auch die Wiedervernässung von Mooren anstrebt, existiert in Brandenburg bereits eine vielfältige Gewässerinfrastruktur, die ein Teil der Problemlösung bei der Anpassung an klimatische Veränderungen sein kann, erinnert der Landesbauernverband.

Zukünftig werde auch Brandenburg mit längeren Trockenphasen auf der einen und mit erheblichen Niederschlägen auf der anderen Seite konfrontiert sein. Das heißt, es wird Perioden mit sehr wenig Wasser in der Fläche geben und Situationen nach ergiebigen Regenfällen, in denen große Wassermengen gemanagt werden müssen, mahnt der Verband.

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DDR-Infrastruktur instandsetzen

Dabei verfüge das Land bereits über eine Gewässerinfrastruktur, die dazu geeignet ist, zur Lösung der beschriebenen Problemlagen beizutragen. Die Herausforderung bestehe jedoch darin, dass die Bauwerke teils stark sanierungsbedürftig sind und daher hohe Investitionen erforderlich machen. Die bereits in der ehemaligen DDR errichteten Stauanlagen, Schöpfwerke, Gräben, Vorfluter, Rückhaltebecken sowie Teiche ermöglichen eine zweiseitige Wasserregulierung, die in Trockenphasen das Wasser in der Fläche halten und in nassen Perioden das Wasser ableiten können.

„Leider mangelt es mitunter am Willen, die bereits bestehende und funktionierende Infrastruktur zu erhalten, als Gemeinschaftsaufgabe zu sehen und zu finanzieren“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff. In den Schwerpunktsetzungen zwischen den ökologischen und den wasserwirtschaftlichen Funktionen eines Gewässers wird allzu oft der Bereich einer zweiseitigen Regulierung vernachlässigt. Für die Regionen und ihre Landwirtschaft kann das schwer zu kalkulierende Konsequenzen haben, gerade im Hinblick auf die zu erwartenden extremen Auswirkungen des Klimawandels.

Aktuell stellt sich dieses Problem beispielhaft auch an der Wehranlage „Dreifließ“ in der Nuthe nördlich von Trebbin. Hier beabsichtigt das Landesamt für Umwelt (LfU), das regulierbare Wehr durch eine nicht regulierbare Sohlgleite zu ersetzen.

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