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Chancenlos beim Flächenerwerb: Bauern in Sachsen-Anhalt fordern Agrarstrukturgesetz

Der Agrarausschuss des Bundestages hat Anfang der Woche über die Transparenz auf dem Bodenmarkt beraten. Nicht zufrieden mit dem bisherigen Zustand zeigt sich Jochen Dettmer, Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt. Er drängt die Politik auf einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Agrarstruktur.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundestages hat Anfang der Woche über die Transparenz auf dem Bodenmarkt beraten. Nicht zufrieden mit dem bisherigen Zustand zeigt sich Jochen Dettmer, Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt. Er drängt die Politik auf einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Agrarstruktur.

 

„Es wird höchste Zeit, dass wir in die parlamentarischen Beratungen kommen, um ein Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur zu verabschieden. Bodenverkäufe, die über Gesellschaftsanteile abgewickelt werden (share deals), müssen auch der Grunderwerbssteuer unterliegen, wie es bei jedem Eigenheim auch praktiziert wird“, so Dettmer.

Er erinnerte daran, dass der Bodenmarkt laut EU-Recht von den Ländern selbst reguliert werden kann. 



Die Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt, insbesondere in Ostdeutschland zeigten nun, dass es Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftlich zunehmend schwerer fällt, die aus ihren bewirtschafteten Flächenbeständen auf den Bodenmarkt kommenden Pachtflächen wieder zu pachten oder zu erwerben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten böten keinen ausreichenden Schutz für diese Gefährdung der Agrarstruktur. Laut Dettmer unterliegen derzeit Anteilverkäufe von Betrieben und damit dazugehörendes landwirtschaftliches Bodeneigentum nicht der Grundstückverkehrsprüfung.

 

Um den Entwicklungen gerecht zu werden, bedarf es nach Ansicht des Bauernbundes Sachsen-Anhalt einer Anpassung bzw. Erweiterung des landwirtschaftlichen Bodenrechts, mit dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur, Verhinderung beherrschender Stellung am Boden- und Pachtmarkt, breite Eigentumsstreuung und Unterstützung der Agrarstrukturentwicklung. Zur Diskussion stünden auch die erforderlichen Instrumente, wie z.B. Grundstückverkehrsprüfung, Versagung, Verhinderung von Bodenspekulation, Preismissbrauchsgrenze, Vorkaufsrecht der gemeinnützigen Siedlungsunternehmen ohne Zweiterwerber, Bodenbevorratung des Siedlungsunternehmens ggf. mit einer Zielgröße, so der Präsident am Dienstag.

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