Dringend erforderlich sei eine Einbeziehung verpachteter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Flächen in die vorgesehenen Verschonungsregelungen. Benötigt werde zudem eine Reinvestitionsklausel, die den Betrieben eine steuerunschädliche Umstrukturierung sowie das Erschließen neuer Betriebszweige ermögliche. So müsse den Betrieben gestattet werden, Verkaufserlöse einer Fläche ohne erbschaftsteuerliche Nachteile in einen gewerblichen Betriebszweig zu reinvestieren. Schließlich kritisierten Born und Prinz Salm die geplanten Fortführungs- und Bewertungsfristen von 15 und 20 Jahren als zu lang. Sie seien einheitlich auf zehn Jahre festzulegen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass es bei Nichteinhaltung der Fortführungsfrist lediglich zu einer zeitanteiligen Nachbesteuerung komme. Daher sei das bislang vorgesehene "Alles-oder-nichts-Modell" durch ein Abschmelzmodell zu ersetzen.
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