Zuletzt gaben die Preise für Stickstoffdünger zwar etwas nach, jedoch bleiben die Düngerpreise verglichen mit dem Vorkriegsniveau hoch. Um die Kosten für Landwirte und Düngerhersteller in der EU zu senken, hat die Generaldirektion für Handel der EU-Kommission nun vorgeschlagen, Importzölle auf Harnstoff und Ammoniak zeitweilig auszusetzen.
Harnstoff und Ammoniak würden zur Herstellung von Stickstoffdüngern aus Drittstaaten in die EU eingeführt, so die EU-Kommission. Die Preise für diese Produkte seien im Laufe des Jahres 2021 gestiegen und hätten sich nach der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 weiter verteuert, so die EU-Kommission.
Zölle von bis zu 6,5 %
Führen Importeure Harnstoff oder Ammoniak aus Drittstaaten in die Europäische Union ein, erheben die Mitgliedstaaten Einfuhrzölle in Höhe von 5,5, % für Ammoniak, bzw 6,5 % für Harnstoff. Importe aus Russland und Belarus sollen von dem Vorschlag ausgenommen sein. Damit der Vorschlag in Kraft tritt, müssen die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
DBV: Zölle für Mischdünger runter!
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das Ansinnen der EU-Kommission, fordert jedoch, den Vorschlag auch auf handelsübliche Stickstoff-Mischdünger zu erweitern – etwa etwa Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger.
„Zudem fordern wir im Verbund mit dem EU-Bauernverband Copa die Aufhebung der Anti-Dumpingzölle auf Düngemittelimporte aus den USA sowie aus Trinidad und Tobago. Wir brauchen mehr Wettbewerb, um den drastisch gestiegenen Preisen für Düngemittel etwas entgegenzusetzen und damit auch zukünftig die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können“, erklärt der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Udo Hemmerling.
Bundeskartellamt muss Preissetzung prüfen!
Ebenfalls müssten das Bundeskartellamt und die EU-Kommission die Preissetzung bei der Herstellung und Vermarktung von Düngemitteln genauer überprüfen, so Hemmerling.