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Trinkwasserqualität

EU-Verordnung: Weniger Kosten für Brunnenbesitzer

In die Trinkwasserprüfung kleiner Brunnen kommt nun mehr Flexibilität. Die Gesundheitsämter vor Ort können die Untersuchungsparameter nun selbst festlegen, was Erleichterung mit sich bringt.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Anfang 2019 gelten strengere Regeln zur Prüfung der Trinkwasserqualität kleiner Brunnen im Außenbereich, deren Wasser gewerblich genutzt wird. Doch bereits die Anfang 2021 geänderte EU-Trinkwasserverordnung sieht mehr Flexibilität bei der Überwachung durch die Gesundheitsämter vor Ort vor und nun sind auch auf nationaler Ebene Erleichterungen in Sicht.

Denn Anfang August leitete das Bundeskanzleramt einen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Trinkwasserverordnung an den Bundesrat weiter. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die örtlichen Gesundheitsämter die Untersuchungsparameter für sogenannte „dezentrale kleine Wasserwerke“ selbst festlegen können.

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Dabei geht es um Brunnen, an denen pro Tag höchstens zehn Kubikmeter Trinkwasser entnommen und gewerblich genutzt, also beispielsweise an Mieter abgegeben werden. Davon gibt es in NRW fast 11 000. Seit Anfang 2019 müssen diese Brunnenbesitzer alle drei Jahre eine große Trinkwasseruntersuchung auf sämtliche chemische Parameter machen, für die sie zurzeit rund 600 € zahlen müssen. Die Verordnung stellt in Aussicht, dass die Kosten pro großer Untersuchung auf rund 150 € sinken könnten.

„Die Gesundheitsämter könnten dann darauf verzichten, auf bestimmte Stoffe wie etwa Bor hin zu untersuchen, von denen sie wissen, dass diese in der Region nicht vorkommen,“ erklärt Dr. Jörn Krämer vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband gegenüber dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

„Wir hoffen, dass die Erleichterung so durch den Bundesrat geht. Klar muss das Trinkwasser sicher sein. Wenn aber bekannt ist, dass bestimmte Stoffe keine Rolle spielen, warum soll das dann jeder einzelne Brunnenbesitzer nochmals testen und er oder seine Mieter unnötig mit Kosten belastet werden?“, so Krämer weiter.

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