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Genomeditierung

EU will weibliche Küken von CRISPR-Hühnern nicht als GVO einstufen

Israelische Forscher haben das Erbgut von Hühnern mithilfe der Genomeditierung so verändert, dass männliche Embryonen im Ei verenden. Anti-Gentechnikorganisationen laufen Sturm.

Lesezeit: 2 Minuten

Forscher des staatlichen Agrarforschungsinstitutes aus Israel (ARO) wollen gemeinsam mit einem US-Unternehmen ein Verfahren auf den Markt bringen, dass das Erbgut von Zuchthennen mithilfe der Genomeditierung verändert. Aus den Eiern der Zuchthennen können dann keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Dazu geben die Elterntiere nur an die männlichen Nachkommen ein tödliches Gen weiter, welches die Embryonen schon im Ei absterben lässt. Gleichzeitig sollen sich die weiblichen Nachkommen normal entwickeln und als Legehennen eingesetzt werden.

EU-Kommission sieht Eier nicht als GVO

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Das tödliche Gen wird laut Patentantrag ausschließlich auf die männlichen Nachkommen übertragen. Daher sieht die Generaldirektion Gesundheit (GD Sante) der EU-Kommission die weiblichen Nachkommen nicht als gentechnisch veränderte Organisamen (GVO) an. Somit würden auch die Eier, die diese Hennen legen, nicht unter die EU-Gentechnikverordnung fallen. Das geht aus einem Schreiben der GD Sante an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Juli 2021 hervor, das top agrar vorliegt.

Forscher: Kükentöten ethisches Problem, Alternativen schwierig & teuer

In ihrem Patentantrag aus dem Jahr 2020 verweisen die israelischen Forscher auf die Verfahren der Geschlechtserkennung im Ei. Laut den Forschern sind diese bislang kaum praxistauglich und sehr teuer. Daher würden allein in den USA und in Europa jedes Jahr mehr als eine Milliarde männlicher Küken durch verschiedene Methoden getötet. In ihrem Verfahren sehen die Biotechnologen eine potentielle Lösung dieser Problematik. Gemeinsam mit dem US-Unternehmen NRS Poultry wollen die israelischen Forscher ihr Verfahren nun vermarkten.

Gentechnikgegner: Deregulierung durch die Hintertür

Anti-Gentechnikorganisationen mahnen nun an, dass sowohl Legehennen, die von den genomeditierten Hennen abstammen, als auch deren Eier auf Risiken geprüft und als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssten. In einem Brief an die EU-Kommission werfen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Verein Testbiotech e.V. der EU-Behörde eine Deregulierung durch die Hintertür vor und verweisen auf das EU-Vorsorgeprinzip. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) wirft der Kommission vor, sie würde „blindlings den Beteuerungen des Herstellers folgen“ und keine eigenen Prüfungen vornehmen.

Laut AbL und Testbiotech würden die Verfahren der Genomeditierung, wie etwa das CRISPR/Cas9-Verfahren, unbeabsichtigte genetische Mutationen auf sowie „neue und spezifische Risiken“ bergen.

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