Bricht die Afrikanische Schweinepest aus, könnten Behörden Bewirtschaftungsbeschränkungen/-verbote beschließen. Landwirte bekämen zwar staatliche Entschädigung, könnten aber auf Teilschäden sitzenbleiben. Hierauf zielen zwei neue Ernteversicherungen ab. Die gibt es bei der Münchener & Magdeburger (MMA) kombiniert mit einer Hagelpolice für alle gegen Hagel versicherbaren Kulturen, bei der R+V separat für Marktfrüchte, Sonderkulturen, Grünland.
Bei der MMA beträgt die Entschädigung pauschal 1/365 der Versicherungssumme pro Tag Betretungs- und Bewirtschaftungsverbot und wird für 12 oder 20 Wochen gezahlt. Die R+V entschädigt max. bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Schaden wird individuell ermittelt, staatliche Entschädigungen werden angerechnet.
Je nach Bedingungen berechnet die R+V zwischen 0,15 und 0,30% der Versicherungssumme als Prämie, die MMA zwischen 0,25 und 0,8%. Für einen westfälischen 65 ha-Gemischtbetrieb (104000 € Versicherungssumme) beträgt die jährliche Nettoprämie 187,20 € bei der R+V für 12 Monate Haftungszeitraum, ohne Selbstbeteiligung, mit Laufzeitrabatt. Die MMA nimmt 208 € bei 12 Wochen Auszahlung (im Haftungszeitraum von März bis November), mit Laufzeitrabatt.
Ob und welche Versicherung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wie der Betrieb strukturiert ist, wo er liegt, wie die Flächen angeordnet sind, was angebaut wird, welche Ausweichmöglichkeiten bestehen und wie der Betrieb finanziert ist, so Versicherungsberater Bernhard Post vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Landwirte könnten davon ausgehen, dass ein großer Anteil der Schäden schon mit der staatlichen Entschädigung abgesichert ist.
von Andreas Gerner
Was, wenn der Schaden "nur" durch fallende Preise entsteht?
Beispiel 1: Ich halte Mastschweine, bin nicht direkt betroffen, aber der aktuell prächtig laufende Export wird ausgesetzt. Der Verbraucher greift aus Angst (wenngleich ASP für den Menschen Harmlos ist) erstmal nicht zum Schweineschnitzel. Der Bedarf an Schweinefleisch und Schweinen geht ... mehr anzeigen also zurück, der Preis fällt. Ich erlöse weniger für meine Schlachttiere. - - - - - - - - - Greift die Versicherung? Wird der volle Preisabstand ausgeglichen? --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beispiel2: Ich baue Futtergerste an, brauche sie aber selbst nicht zum Füttern, sondern verkaufe sie. Kommt die ASP, wird es Keulungen und Belegungsverbote geben. Viele Schweinehalter werden, obwohl sie nicht direkt betroffen sind, vielleicht aus Angst ihre Schweine eher ein paar Tage zu früh, als ein paar Tage zu spät dem Viehhändler mitgeben. Und nach dem Verkauf der Schlachttiere erstmal den Stall nicht erneut mit Ferkeln voll machen. Folge: der Bedarf an Gerste wird sinken, die Preise werden niedriger sein, als sie ohne ASP wären. - - - - - Greift da die Versicherung auch? Und wenn ja, wie ermittle ich, was ich stattdessen ohne ASP-Einfluss erlöst hätte? weniger anzeigen
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