"Bundesagrarministerin Ilse Aigner muss bei der Gentechnik endlich für Klarheit sorgen. Beim Thema Gentechnikgesetz duckt sie sich. Es wird viel schwadroniert." Das sagte die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Renate Künast, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ihrer Meinung nach bestehe erheblicher Bedarf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes. Als Forderungen nannte Künast Entschädigungsregelungen für Imker sowie schärfere Regeln für Forschung und Freilandversuche. Hintergrund ihrer Äußerungen ist die heutige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Gentechnikgesetz. Geklagt hat Sachsen-Anhalt. Das Land hält die von der rot-grünen Bundesregierung 2004 eingeführte Haftungsregelung des Gesetzes beim Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen für verfassungswidrig. Die Haftungsregelungen würden den Anbau von GVO-Pflanzen unverhältnismäßig erschweren und die Berufsfreiheit der Bauern einschränken. Gegen die detaillierte Veröffentlichung im Standortregister macht Magdeburg datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Dadurch würden Gentechnikgegner zu Feldzerstörungen geradezu eingeladen. Künast, die damals Agrarministerin war, hält die Argumentation Sachsen-Anhalts dagegen für "Quatsch". Ihr sei seinerzeit die gesamtschuldnerische Haftung wichtig gewesen, damit gentechnikfrei arbeitende Landwirte Entschädigungen erhalten könnten. Gewerbetreibende vom Imker bis zum Bauern, die nicht mit Agro-Gentechnik arbeiten wollen, seien zu schützen. Vor dem BVG stünde nicht nur die Berufsfreiheit von Bauern auf dem Spiel, die ohne Gentechnik arbeiten wollten, sondern auch die Wahlfreiheit der Verbraucher. Bedenklich ist nach Künasts Ansicht das Vorhaben in der EU, Zulassungen für genveränderte Organismen auf EU-Ebene "massiv zu erleichtern und den EU-Mitgliedstaaten die Entscheidung zu überlassen, ob sie den Anbau von Genpflanzen zulassen". Sie fordere Aigner auf, "sich mal wieder ihrem Kerngeschäft zu widmen und sicherzustellen, dass die Menschen Nahrung ohne Agro-Gentechnik finden können".
AbL gelassen
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht dem Urteil unterdessen gelassen entgegen. Wesentliche Teile seien bereits vom Europäischen Gerichtshof gebilligt worden, sagte der AbL-Vorsitzende Friedrich-Wilhelm Gräfe zu Baringdorf. Er lobt die geltende Regelung. "Sie hat dazu geführt, dass sich Gentechnik nicht wesentlich durchgesetzt hat". Ohnehin sei Gentechnik für Bauern unattraktiv, weil sie in der Bevölkerung abgelehnt werde.
Aktuell: Gentechnikgesetz: Urteil fällt in einigen Monaten (23.6.2010)