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GVO-Tagebuch 17: Stand der Dinge im Frühjahr

In einigen Tagen wird die Maissaat in vollem Gang sein. Deswegen möchte wieder mit meinem Tagebuch weitermachen. Mein letzter Eintrag war die Auszahlung der Soforthilfe an die betroffenen Landwirte durch die Firma Pioneer. Ein kurzer Rückblick in die vergangenen 4 Monate soll zeigen, dass die Zeit nicht stehen geblieben ist. Nach längerem Schweigen kam ein Weihnachtsgrus der Firma Pioneer.

Lesezeit: 4 Minuten

In einigen Tagen wird die Maissaat in vollem Gang sein. Deswegen möchte wieder mit meinem Tagebuch weitermachen.

 

Mein letzter Eintrag war die Auszahlung der Soforthilfe an die betroffenen Landwirte durch die Firma Pioneer.

 

Ein kurzer Rückblick in die vergangenen 4 Monate soll zeigen, dass die Zeit nicht stehen geblieben ist.

 

Nach längerem Schweigen kam ein Weihnachtsgrus der Firma Pioneer.

 

Die ruhige Zeit zwischen Weihnachten und Neu Jahr brachte dann das Dioxin im Tierfutter. Dieses Ereignis brachte verschiedene immer gleiche Verhaltensmuster der Menschen ans Tageslicht.

 

  • Medien berichten nicht mehr über Ereignisse, sondern sie werden mit oder ohne Kommentar so gebracht, dass der Nutzer beeinflusst wird.
 

  • Es wurde versucht die Landwirtschaft mit in den Skandal einzubeziehen (Diskussion über „Großlandwirtschaft“, „Agrarriesen“ ohne die Begriffe zu definieren), obwohl der Skandal von außen kam.
 

  • Die meisten Skandale im Lebensmittelbereich kommen nicht aus der Landwirtschaft sondern aus dem vor- oder nachgelagerten Bereich.
 

  • So heiß die Diskussion über Lebensmittelsicherheit und gesundes Verbraucherverhalten auch geführt wird, so schnell ist das Thema wieder aus den Köpfen.
 

  • Die Verbraucher reden gern über ihr Verhalten, ändern es aber wenn überhaupt nur kurzfristig, um dann wieder in die alten Muster zurück zu fallen.
 

  • Dies gilt über das Verhalten von Politikern und anderen Verantwortlichen genauso.
 

05.01.2011

 

Ein Bericht, der im Dioxinskandal völlig unterging, war die Offenlegung der US Botschaftsdepeschen in „WikiLeaks“, die besagen, dass der US – Botschafter in Paris seiner Heimatregierung in Washington empfahl, den Widerstand der „schlimmsten Übeltäter“ gegen Genpflanzen zu bestrafen. Frankreich hatte 2007 die amerikanische Genmaissorte MON 810 verboten, wie auch Deutschland, Österreich, Ungarn, Luxemburg und Griechenland.

 

17.02.2011

 

 Vom BBV werde ich über ein Gerichtsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19.01.2011 informiert. Hier hatte Hessische VGH über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Regierungspräsidiums in Gießen zu entscheiden, die darauf gerichtet war, Raps-Saatgut zu vernichten. In diesem Fall hatte ein Betrieb in Hessen Raps ausgesät. In dem Saatgut wurden Spuren von gentechnisch veränderten Organismen festgestellt. Somit waren im Sinne des Gentechnikgesetzes gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt worden.

 

Der hessische VGH hat der Berufung des landwirtschaftlichen Betriebes stattgegeben und die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt. In der Begründung war darauf eingegangen worden, dass der Landwirt die Freisetzung der gentechnisch veränderten Organismen nicht gezielt vorgenommen hat. Ebenso seien die finanziellen und sonstigen Folgen für den Landwirt in Anordnung nicht genügend abgewogen worden. (Quelle: juris GmbH)

 

21.02.2011

 

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg teilt mit, dass die Verwaltungsstreitsache der betroffenen Landwirte gegen den Freistaat Bayern wegen Beseitigung von Maispflanzen nach § 6 VwG – Statistik als erledigt gilt. Die Prozessakte werde weggelegt und für 30 Jahre aufbewahrt. Das Verfahren kann von jedem Beteiligten jederzeit wieder aufgegriffen werden. Die statistische Erledigung ändert an der Rechtshängigkeit der Klage nichts.

 

28.02.2011

 

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter möchte für Saatgut die gleiche Regelung wie für noch nicht genehmigte GVO Spuren in Futtermittelimporten. (0,1 % - Schwelle)

 

Die globale Fläche von gentechnisch veränderten Pflanzen liegt bei 148 Mio. ha.

 

30.03.2011

 

Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in mündlicher Verhandlung am 29.03.2011 die Klage gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern zur Beseitigung von Mais aus Saatgut der Firma Pioneer abgewiesen.

 

„Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Beseitigungsanordnung der Regierung von Oberbayern vom 22.06.2010 rechtmäßig war. Das Gericht bestätigte, dass die Regierung von Oberbayern keine andere Möglichkeit hatte, als die vollständige Beseitigung des Aufwuchses sowie des noch vorhandenen Restsaatgutes anzuordnen. Die Regierung von Oberbayern habe hier ihr Entscheidungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt.“

 

Jedoch hat das Verwaltungsgericht Augsburg im Hinblick auf die inzwischen doch unterschiedliche Rechtssprechung zu dieser Thematik (Hessischer Verwaltungsgerichtshof im Urteil zu Rapssaatgut vom 19.01.2011) ausdrücklich die Berufung gegen sein Urteil zugelassen. Dies ist nach den Worten des Rechtsanwaltes vom BBV Augsburg, der die Interessen des klagenden Landwirtes vertritt, äußert ungewöhnlich.

Der Rechtsstreit wird damit wohl in die nächste Instanz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen.

 

Ich wünsche allen Landwirten für die Maissaat 2011 gutes Wetter und ein Saatgut das nicht mit gentechnisch veränderten Organismen belastet ist und ein gutes Gelingen in der Pflanzenbausaison 2011.

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