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Heidl: EU-Agrarausschuss muss heute nachbessern

Heute und morgen wird der Agrarausschuss des Europaparlaments (EP) seine Positionen zur neuen EU-Agrarpolitik (GAP) bis 2020 festlegen. Das Ergebnis soll dann im März dem EP-Plenum als Grundlage für die Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Agrarrat vorgeschlagen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute und morgen wird der Agrarausschuss des Europaparlaments (EP) seine Positionen zur neuen EU-Agrarpolitik (GAP) bis 2020 festlegen. Das Ergebnis soll dann im März dem EP-Plenum als Grundlage für die Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Agrarrat vorgeschlagen werden.


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„Bei einigen, für uns Bauern wichtigen Aspekten der neuen EU-Agrarpolitik müssen die Europaabgeordneten gegenüber den bekannten Beschlussvorlagen dringend nachbessern“, erklärte Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, im Vorfeld der Ausschusssitzung.

 

„Beim Greening muss sich das Parlament eindeutig gegen jegliche Form der Stilllegung von Ackerflächen aussprechen.“ Aktuell liegen Kompromisse vor, die nicht klar genug Position gegen eine solche Stilllegung beziehen. „Wir Bauern haben keinen Quadratmeter übrig und brauchen unsere Flächen, um die Gesellschaft mit Lebensmitteln und Energie versorgen zu können“, erläuterte Heidl. Er bittet die EU-Abgeordneten daher Vorleistungen, die Landwirte bereits heute in ihrer Region erbringen, zu berücksichtigen und die Gestaltungsvorschläge des Bauernverbandes für ein praxistaugliches Greening aufzugreifen. „Die 12 Mio. Bauern in den 27 EU-Mitgliedstaaten können nicht über einen Kamm geschoren werden“, kritisierte Heidl. „Wir brauchen Flexibilität und regional passende Umsetzungsmöglichkeiten!“

 

In der Diskussion um die Unterstützung für benachteiligte Gebiete bestärkte Heidl die klare Haltung der Europaabgeordneten: So sollen die weiteren Beratungen zu diesem Thema losgelöst von der gesamten Debatte um die Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020 fortgeführt werden. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass die benachteiligten Gebiete neu abgegrenzt werden sollen. So würden in Bayern unnötigerweise bis zu 30 % der naturräumlich benachteiligten Gebiete aus der Förderung fallen und keine Ausgleichszulage mehr erhalten.

 

Dabei hatte die EU-Kommission das deutsche System mit indexbasierten Abgrenzungen wiederholt als vorbildlich bezeichnet. „Bei der Entscheidung über die Zukunft der Ausgleichszulage setze ich auf die sachliche und beharrliche Arbeit der Europaabgeordneten“, erklärte Heidl. „Um den benachteiligten Regionen gerecht zu werden, muss die Neuabgrenzung dieser Gebiete auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.“ (ad)


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