Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am Dienstag amtlich festgestellt, dass ein Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg von der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe H5N8 betroffen ist. Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Die Landkreise Cloppenburg und Ammerland richten um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer ein. Zudem kam der Landkreis nach einer Risikobewertung zur Entscheidung, Geflügelbestände in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb tierschutzgerecht zu töten und dann unschädlich zu beseitigen. Das gleiche gilt für den betroffenen Betrieb mit einem Bestand von insgesamt rund 19.000 Puten sowie für einen Kontaktbetrieb ebenfalls im Landkreis Cloppenburg mit rund 12.000 Tieren.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer ruft die Geflügelhalter zu höchster Wachsamkeit und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. „Zusammen mit den Landkreisen hat das Ministerium sofort gehandelt: Neben dem Landkreis Cloppenburg gilt ein sogenannter Stand Still auch für die benachbarten Landkreise Ammerland und Leer. Dieses Stand Still ist unbedingt einzuhalten", so der Minister. „Das heißt, dass in diesem Gebiet gehaltene Vögel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen." Eine Ausnahme gilt nur für Eintagsküken: Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des Stand Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.
Hintergrund
Am Montagmorgen war durch den Landkreis Cloppenburg ein positives H5-Ergebnis bei 14 Wochen alten Putenhähnen aus einem konventionellen Putenmastbetrieb im nördlichen Landkreis mitgeteilt worden. Inzwischen sind die rund 19 000 Puten aus dem Betrieb getötet worden. Der betroffene Betrieb ist gesperrt. In dem Bestand war eine erhöhte Verlustrate von fünf Prozent festgestellt worden.
Mehr:
H5-Virus in Cloppenburg nachgewiesen: Deutschlands Geflügelzentrum in Sorge (16.12.2014)