Leserfrage: Welche Rechte hat der Altenteiler am Altenteilerhaus, wenn er im Seniorenheim lebt?
Frage: Unsere Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in unserem Altenteilerhaus. Seit einem halben Jahr lebt sie aus gesundheitlichen Gründen in einem Seniorenheim.
Frage: Unsere Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in unserem Altenteilerhaus. Seit einem halben Jahr lebt sie aus gesundheitlichen Gründen in einem Seniorenheim. Steht ihr auch weiterhin ein monatlicher Betrag zu, der sich aus der Vermietung oder dem Verkauf des Altenteilerhauses ergibt?
Antwort: Klären Sie zunächst, was im Übergabevertrag, der dem Altenteiler das Wohnrecht gewährt, für den Fall steht, dass der Wohnungsberechtigte die Wohnung verlässt. Neuere Verträge halten dazu Regelungen bereit. Ist dort nichts geregelt, greift, da Ihr Hof in Niedersachsen liegt, der Abschnitt über Altenteilsverträge aus dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dort steht, dass der Wohnungsberechtigte, der das Grundstück verlässt, eine lebenslängliche Geldrente fordern kann. Die Höhe richtet sich nach den geschätzten Kosten, die der Eigentümer dadurch einspart, dass er von der Pflicht, die Wohnung dem Altenteiler zu überlassen, befreit ist. Es geht etwa um die Kosten, die der Eigentümer einspart, weil der Altenteiler die Wohnung nicht mehr nutzt. Das können die Kosten für Strom, Heizung und Wasser sein, wenn sich der Eigentümer verpflichtet hatte, diese zu tragen. Die Mieteinnahmen zählen nicht zu der Geldrente.
Anders sieht es bei einem Verkauf aus. Ein Wohnrecht ist regelmäßig durch eine Reallast im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung wird der Käufer darauf bestehen, dass der Berechtigte mit der Löschung des Wohnrechts im Grundbuch einverstanden ist. Der Berechtigte wird die Zustimmung wahrscheinlich von einer Entschädigung abhängig machen. Man kann aber nicht sagen, dass er einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Bruchteil des Veräußerungserlöses hat.
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Frage: Unsere Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in unserem Altenteilerhaus. Seit einem halben Jahr lebt sie aus gesundheitlichen Gründen in einem Seniorenheim. Steht ihr auch weiterhin ein monatlicher Betrag zu, der sich aus der Vermietung oder dem Verkauf des Altenteilerhauses ergibt?
Antwort: Klären Sie zunächst, was im Übergabevertrag, der dem Altenteiler das Wohnrecht gewährt, für den Fall steht, dass der Wohnungsberechtigte die Wohnung verlässt. Neuere Verträge halten dazu Regelungen bereit. Ist dort nichts geregelt, greift, da Ihr Hof in Niedersachsen liegt, der Abschnitt über Altenteilsverträge aus dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dort steht, dass der Wohnungsberechtigte, der das Grundstück verlässt, eine lebenslängliche Geldrente fordern kann. Die Höhe richtet sich nach den geschätzten Kosten, die der Eigentümer dadurch einspart, dass er von der Pflicht, die Wohnung dem Altenteiler zu überlassen, befreit ist. Es geht etwa um die Kosten, die der Eigentümer einspart, weil der Altenteiler die Wohnung nicht mehr nutzt. Das können die Kosten für Strom, Heizung und Wasser sein, wenn sich der Eigentümer verpflichtet hatte, diese zu tragen. Die Mieteinnahmen zählen nicht zu der Geldrente.
Anders sieht es bei einem Verkauf aus. Ein Wohnrecht ist regelmäßig durch eine Reallast im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung wird der Käufer darauf bestehen, dass der Berechtigte mit der Löschung des Wohnrechts im Grundbuch einverstanden ist. Der Berechtigte wird die Zustimmung wahrscheinlich von einer Entschädigung abhängig machen. Man kann aber nicht sagen, dass er einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Bruchteil des Veräußerungserlöses hat.