Rinderschlachtkörper, -hälften und -viertel dürfen in europäischen Schlachthöfen ab dem 24. Februar zur Keimverminderung mit Milchsäure behandelt werden. Eine entsprechende Verordnung der Europäischen Kommission wurde am Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
In der EU dürfen für die Reinigung von Schlachtkörpern neben Trinkwasser nur ausdrücklich genehmigte Stoffe verwendet werden. Die Brüsseler Behörde hält es nach einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für erwiesen, dass Milchsäure eine mögliche mikrobiologische Verunreinigung des Fleisches signifikant verringern kann, ohne dabei der Gesundheit der Verbraucher, der Umwelt oder dem Fleisch selbst zu schaden.
Deshalb wird die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern als sinnvoll erachtet. Die Nutzung wird jedoch auf Schlachtkörper, Schlachtkörperhälften oder -viertel im Schlachthof begrenzt. Ferner darf Milchsäure kein Ersatz für schlechte Hygiene sein.
Der jetzt erfolgte Schritt ist vor allem ein Zugeständnis an die Vereinigten Staaten. Washington hatte im Rahmen der Ausweitung des EU-Importkontingents für ohne Masthormone erschlachtetes Qualitätsrindfleisch auf die Erlaubnis gedrängt. In den USA ist der Einsatz von Milchsäure gängige Praxis; behandelte Ware durfte bislang nicht in die EU exportiert werden. Schätzungen von US-Marktexperten zufolge könnten amerikanische Erzeuger die 2012 aufgestockte EU-Importquote, von der bis zu 45 000 t stillschweigend für die USA reserviert sind, ohne die Genehmigung von Milchsäure zur Schlachtkörperbehandlung kaum ausfüllen. (AgE)
vgl.:
Milchsäure auf dem Weg zum Fleischbehandlungsmittel (5.12.2012)