Keine eindeutige Tendenz zeichnet sich für die heutige Bundesratsentscheidung über eine höhere Mittelumschichtung von der Ersten in die Zweite Säule ab. Wie in Berlin zu hören ist, könnte sich eine knappe Mehrheit der Länder für eine moderate Anhebung des derzeitigen Satzes von 4,5 % auf 6 % aussprechen. Dazu zählen die meisten Länder mit grüner Regierungsbeteiligung sowie Mecklenburg-Vorpommern. Bayern, Sachsen und Brandenburg lehnen selbst eine geringfügige Erhöhung ab.
In ihren Stellungnahmen zur niedersächsisch-schleswig-holsteinischen Gesetzesinitiative zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes hatten die Fachausschüsse unterschiedlich votiert. Während der Agrarausschuss der Länderkammer mit deutlicher Mehrheit für einen von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eingebrachten Antrag zugunsten einer Erhöhung auf 6 % votierte, fiel dieser Antrag im Umweltausschuss ebenso klar durch. Der Entwurf selbst sieht vor, den von der Europäischen Union eingeräumten Spielraum einer Umschichtung von 15 % zu nutzen.
Die Bundesregierung muss der EU-Kommission bis Ende Juli mitteilen, ob sie mehr Mittel in die Zweite Säule umschichten will. Ein solcher Schritt gilt allerdings als unwahrscheinlich, nachdem sich zuletzt der CDU-Bundesfachausschuss Landwirtschaft und ländliche Räume dagegen ausgesprochen hatte. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat wiederholt zu erkennen gegeben, dass er bis 2020 am geltenden Satz von 4,5 % festhalten will.
Eine Forderung des Bundesrates nach einer höheren Umschichtung ist nicht bindend. Zwar muss die Bundesregierung dazu Stellung nehmen. Der Bundestag muss die Initiative aber nicht aufgreifen. Es sei damit zu rechnen, dass der Bundesratsentwurf „am langen Arm verhungern“ werde, heißt es in Berlin.