In Russland gelten in Zukunft deutlich härtere Sanktionen bei der Feststellung einer zweckentfremdeten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Ein entsprechendes Gesetz sei von Staatspräsident Wladimir Putin unterzeichnet worden, teilte das Moskauer Präsidialamt mit.
Das Gesetz war Ende Januar vom Parlament verabschiedet worden. Die vorgenommenen Änderungen im Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch treten jetzt Samstag in Kraft. Die Bußgelder für natürliche Personen betragen künftig 0,3 % bis 0,5 % des Katasterwertes des betroffenen Grundstücks, mindestens aber 3 000 Rbl (63 Euro), während sich diese bislang auf 2 000 Rbl (42 Euro) bis 5 000 Rbl (105 Euro) beliefen.
Deutlich höher fällt die Bestrafung von Verantwortlichen in öffentlichen Ämtern und juristischen Personen aus. Ihnen wird bei Nachweis einer zweckentfremdeten Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken künftig ein Bußgeld in Höhe von 2 % bis 10 % des Katasterwerts der jeweiligen Fläche, mindestens aber die Zahlung von 200 000 Rbl (4 200 Euro) auferlegt statt bislang zwischen 80 000 Rbl (1 680 Euro) und 100 000 Rbl (2 100 Euro).
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