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Nachbauererklärung für 2013/14 bis Ende Juni bei der STV einreichen

Landwirte haben ihre Erklärung zum Nachbau im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum30. Juni 2014 einzureichen. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vergangene Woche in Bonn hingewiesen.

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Landwirte haben ihre Erklärung zum Nachbau im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum30. Juni 2014 einzureichen. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vergangene Woche in Bonn hingewiesen. Landwirte, die kein Formular erhalten hätten, könnten dies bei ihr anfordern oder ihre Erklärung online einreichen, teilte die STV mit, die Ende April im Auftrag der Pflanzenzüchter den Nachbauratgeber versenden wird. Dieser enthalte wieder wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut. Die Saatgut- Treuhandverwaltungs GmbH hob hervor, dass eine vielfältige Züchterlandschaft in Deutschland Wissen, einen enormen Zeitaufwand und viel Geld in den Züchtungsfortschritt investiere. Das sichere die Wettbewerbskraft des Ackerbaus, setze aber auch eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung voraus.


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Landwirte hätten bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung der Nachbaugebühr. Im Gegenzug hätten die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben, stellte die STV klar. Das würden viele Landwirte mittragen und beteiligten sich an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts. Wer keine oder nur teilweise die Nachbaugebühr zahle, spiele ein riskantes Spiel um den Züchtungsfortschritt, mahnte STV-Geschäftsführer Dirk Otten. „Im Sinne des Züchtungsfortschritts und der Kollegialität unter den Landwirten ermuntern wir jeden, der Nachbau betrieben hat, diesen ehrlich und fristgerecht zu erklären. Das kommt der Züchtung für wettbewerbsstarke Sorten und damit der Landwirtschaft zugute und erspart unnötigen Aufwand für die Landwirte und Züchter“, sagte Otten. AgE

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