Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt die Baugesetzbuch-Novelle im Bereich von Stallneubauten: „Insbesondere die vom Bundestag beschlossene Änderung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von gewerblichen Tierhaltungsanlagen trägt einer langjährigen Forderung des NLT Rechnung und ist für Niedersachsen von großer Bedeutung“, erklärte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer. „Durch die Neuregelung wird einer ungesteuerten Ansiedlung von gewerblichen Stallanlagen im Außenbereich wirksam Einhalt geboten. Solche Anlagen bleiben auch künftig möglich, bedürfen aber nun einer Planung zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessen.“ Meyer wies darauf hin, dass die nun gefundene Regelung auch Planungssicherheit für die Antragsteller biete. Zudem sei die Privilegierung für landwirtschaftliche Bauten nach § 35 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ungeschmälert erhalten geblieben.
„Es wäre ein großer Schritt, wenn dieser fraktionsübergreifende Beschluss des Bundestages auch im Bundesrat seine Zustimmung findet. Wir würden es daher begrüßen, wenn die Niedersächsische Landesregierung dem Gesetz nächsten Freitag zustimmt“, führte Meyer abschließend aus.
Durch die vom Bundestag beschlossene Regelung entfällt die sogenannte baurechtliche Privilegierung großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen ab festen, durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) bestimmten Schwellenwerten. Das heißt, dass künftig zum Beispiel für Legehennenställe ab 15.000 Hühnern und für Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen ein Bauleitplanverfahren von der Gemeinde durchgeführt werden muss. br
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