Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, auch an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen. Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Freitag gegenüber top agrar erklärte, umfasst die Genehmigung auch Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe von bis zu jeweils 35.000 Euro. Gewerblichen Unternehmen können Beihilfen von bis zu 400.000 Euro je Unternehmen gewährt werden.
BMEL: „Maßnahmen werden zurzeit geprüft.“
Auf top agrar-Nachfrage stellte der BMEL-Sprecher klar: Grundsätzlich seien Beihilfen „in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteile und Vergünstigungen, Garantien und Darlehen“ vorgesehen.
Aber: Klare Maßnahmen, wie Landwirte und Unternehmen genau gefördert werden können, lägen noch nicht vor. Laut BMEL werden „konkrete Maßnahmen auf dieser Grundlage zurzeit geprüft“. Welche Maßnahmen das genau sein könnten, lies das BMEL offen.