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Schutzschild für Unternehmen

Noch keine konkreten Hilfen für Landwirte aus Ukraine-Hilfspaket

Aus dem 20 Mrd. € schweren „Schutzschild“ der Bundesregierung soll es auch für vom Krieg betroffene Agrarbetriebe Hilfen geben. Konkrete Fördermaßnahmen liegen noch nicht vor.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, auch an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen. Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Freitag gegenüber top agrar erklärte, umfasst die Genehmigung auch Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe von bis zu jeweils 35.000 Euro. Gewerblichen Unternehmen können Beihilfen von bis zu 400.000 Euro je Unternehmen gewährt werden.

BMEL: „Maßnahmen werden zurzeit geprüft.“

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Auf top agrar-Nachfrage stellte der BMEL-Sprecher klar: Grundsätzlich seien Beihilfen „in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteile und Vergünstigungen, Garantien und Darlehen“ vorgesehen.

Aber: Klare Maßnahmen, wie Landwirte und Unternehmen genau gefördert werden können, lägen noch nicht vor. Laut BMEL werden „konkrete Maßnahmen auf dieser Grundlage zurzeit geprüft“. Welche Maßnahmen das genau sein könnten, lies das BMEL offen.

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