Die EU-Kommission, der Rat und das Europaparlament haben einen politischen Kompromiss über die Gemeinsame Agrarpolitik von 2014 bis 2020 erreicht. Vergangene Woche einigten sich nach zähen Verhandlungen zunächst die EU-Landwirtschaftsminister auf ein nachgebessertes Angebot an das Europaparlament.
Nach dessen Prüfung gaben einen Tag später die Agrarexperten des Hohen Hauses grünes Licht. Die Rechtstexte - insgesamt vier Verordnungen zu den Direktzahlungen, zur ländlichen Entwicklung, zur einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung sowie zu übergreifenden Regeln wie Cross Compliance - dürften erst nach der Sommerpause angenommen werden. Am Donnerstag gelang dann auch noch eine Einigung zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020.
Damit könnte eine Reihe von finanziellen Punkten, die der Landwirtschaftsausschuss noch am Mittwoch in Frage gestellt hatte, im Sinne der EU-Staats- und Regierungschefs entschieden sein, darunter die Freiwilligkeit der betriebsgrößenabhängigen Kappung von Direktzahlungen, eine künftige Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten oder die Möglichkeit zur Umschichtung von bis zu 15 % der Mittel zwischen Erster und Zweiter Säule.
Mit der Einigung zur Agrarreform steht fest, dass ab 2015 erstmals 30 % der Direktzahlungen ausdrücklich für bestimmte ökologische Leistungen der Landwirte gewährt werden - das Greening. Die Auflagen können entweder über die drei Maßnahmen Anbaudiversifizierung, Grünlanderhaltung und ökologische Vorrangflächen erfüllt werden, alternativ über Agrarumweltprogramme oder über nationale Zertifizierungssysteme.
Die Details...