Die Grünen haben die Bundesregierung um Auskunft über die Grundwasserqualität gebeten. Für einige Bundesländer, wie z.B. Sachsen-Anhalt gab es bislang Antwort, nun folgen schlechte Nachrichten für Bayern und Brandenburg.
22 von 69 Grundwasserkörpern in Bayern befinden sich demnach in einem schlechten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie, heißt es in der Antwort. 13 davon wiesen eine zu hohe Belastung durch Nitrat, acht durch Pflanzenschutzmittel auf. In einem Fall liege sowohl eine Nitrat- als auch Pestizide-Belastung vor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von Ende 2009 und verweist im Übrigen darauf, dass die Umsetzung der Richtlinie eine Aufgabe der Länder sei.
Für alle 22 Fälle wurde eine Fristverlängerung für das Erreichen eines guten chemischen Zustands beantragt. Eigentlich hätte dieser gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 im ersten Bewirtschaftungszyklus erreicht werden müssen. Im zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) werde sich zwar die Belastung verringern, prognostiziert die Bundesregierung. Aufgrund der langen Fließzeiten sei aber davon auszugehen, dass nur in wenigen Fällen schon der gute Zustand erreicht werde.
Bei den 844 Oberflächenwasserkörpern wurde in 523 Fällen eine Fristverlängerung beantragt. Begründet wurden die Ausnahmen bei 517 Wasserkörpern aufgrund des ökologischen Zustandes, in sieben Fällen aufgrund des chemischen Zustands, heißt es in der Antwort.
Gewässerqualität in Brandenburg
Auch der größte Teil der Oberflächenwasserkörper in Brandenburg erfüllt nicht die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für 1419 von 1.551 Wasserkörpern wurde eine Ausnahme von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustandes beantragt. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von März 2010.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eigentlich die Erreichung eines guten Wasserzustands bis Ende 2015 vor. Es ist aber möglich, Ausnahmen und Fristverlängerungen zu beantragen. Für Brandenburg sind laut Antwort in 1.411 Fällen Ausnahmen aufgrund des ökologischen Zustandes und in 52 Fällen (mit Überschneidungen) aufgrund des chemischen Zustandes beantragt worden. Die Bundesregierung führt allgemein aus, dass Oberflächengewässer in Deutschland meist aufgrund der Beeinträchtigung der in der WRRL festgeschriebenen biologischen Qualitätskomponenten in einem "mäßigen bis schlechten Zustand" seien. Bei Flüssen zählt dazu etwa der Zustand der Flussflora und -fauna.
Bei den 38 Grundwasserkörpern sind in 17 Fällen Ausnahmen beantragt worden. In allen Fällen aufgrund des chemischen Zustands, in drei zudem aufgrund des quantitativen Zustands des Wasserkörpers.
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