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Regierung hat keine Daten zur Hofabgabe

Der Bundesregierung liegen keine differenzierten Daten zur Hofabgabe vor. Das hat Staatssekretär Peter Bleser der grünen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm geantwortet, die die Hofabgabeklausel seit Jahren in Frage stellt. Darin verweist Bleser auf die unterschiedlichen Abgabeformen, um das Erfordernis der Hofabgabe in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erfüllen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesregierung liegen keine differenzierten Daten zur Hofabgabe vor. Das hat Staatssekretär Peter Bleser der grünen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm geantwortet, die die Hofabgabeklausel seit Jahren in Frage stellt. Darin verweist Bleser auf die unterschiedlichen Abgabeformen, um das Erfordernis der Hofabgabe in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erfüllen.


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In Betracht kämen beispielsweise Veräußerung, Verpachtung, Stilllegung oder Abgabe unter Eheleuten. All diese Möglichkeiten könnten beliebig miteinander kombiniert werden. Nicht zuletzt aufgrund dieser vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten werde statistisch nicht erfasst, auf welche Weise die Hofabgabe als Voraussetzung für den Rentenanspruch in der AdL erfolge, so Bleser. Man wisse daher nicht, in welchem Umfang die Hofabgabevoraussetzung durch die Abgabe an neue Betriebsinhaber oder durch die Auflösung des Betriebes erfüllt werde.


Behm warf der Bundesregierung daraufhin vor, sie stochere im Hinblick auf die Hofabgabeklausel im Nebel. Die Begründung dafür, dass diese Daten statistisch nicht erfasst würden, obwohl jeder Landwirt bei der Beantragung seiner Rente die Hofabgabe nachweisen müsse, kommentierte die Grünen-Politikerin als „fadenscheinig“.


Keine Rechtfertigung für Hofabgabeklausel


Wenn die Daten zur Art der Hofabgabe nicht bekannt seien, könne die Wirkung auf die Agrarstruktur auch nicht beziffert werden, führte Behm aus. Genauso wenig könne beurteilt werden, in welchem Maße Junglandwirte tatsächlich von der Hofabgabeklausel profitierten. Vor diesem Hintergrund sei es absurd, „dass die schwarz-gelbe Bundesregierung, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der Deutsche Bauernverband (DBV) gebetsmühlenartig wiederholten, die Hofabgabeklausel würde ihre agrarstrukturelle Funktion erfüllen und sei aus diesem Grund auch in Zukunft unverzichtbar.


Die Behauptung, die Hofabgabeklausel wirke sich positiv auf die Agrarstruktur aus, ergibt Behm zufolge angesichts der fehlenden Daten nur dann einen Sinn, wenn neben der Übergabe des Hofes an Junglandwirte die möglichst schnelle Liquidation kleiner und mittlerer Agrarbetriebe zu Gunsten immer größerer, industriell bewirtschafteter Agrarunternehmen als agrarstrukturelle Wirkung ebenfalls als sinnvoll angesehen werde.


Gerade Junglandwirte beklagten nach wie vor, dass sie kaum an Flächen herankämen. Das seien vielfach diejenigen, bei denen kein elterlicher Agrarbetrieb vorhanden sei. Im Wettbewerb um die Fläche hätten sie zwangsläufig gegenüber bestehenden, wachstumsorientierten Unternehmen das Nachsehen. (AgE)


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