Wie bereits im vergangenen Jahr, können Tierhalter in Sachsen im Rahmen der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (RL SZH/2019) auch 2020 ein Zuschuss von 40 Euro pro Schaf oder Ziege aus Landesmitteln erhalten. Für dieses Jahr ist die Antragstellung noch bis zum 31. Mai möglich, teilt das Agrarministerium mit. Der Antrag ist schriftlich beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.
Antragsberechtigt sind Schaf- und Ziegenhalter, welche über den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. September 2020 mindestens 50 Schafe und/oder Ziegen nachweislich insbesondere auf Grünlandflächen weiden lassen. Tiere, für die ein Antrag gestellt wird, müssen zum 1. Januar 2020 über neun Monate alt gewesen sein. Als Nachweis hierfür dient der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse des Jahres 2020. Der Nachweis der Beweidung erfolgt nach Ablauf des Haltungszeitraums mit dem Verwendungsnachweis.
Informationen zu Antrag und Verfahren sowie die Formulare und Merkblätter sind verfügbar unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/8483.htm.