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Steuern

Steht die Tarifglättung vor dem Aus?

Die Gewinnglättung steht vor dem Aus. top agrar hat sich bei den Fraktionen im Bundestag erkundigt, ob das Steuermodell überhaupt noch eine Chance hat.

Lesezeit: 4 Minuten

Es ist das entscheidende Papier, wenn es um die Steuergrundlagen für das kommende Jahr geht: das Jahressteuergesetz 2022. Darin legt die Bundesregierung die Spielregeln für das Jahr 2023 fest. Bemerkenswert ist dabei in der aktuellen Fassung weniger der Inhalt, sondern vielmehr das, was nicht enthalten ist. Denn mit keinem Wort erwähnt die Regierung die Tarifglättung für Landwirte (siehe Kasten weiter unten). Dabei läuft das Erfolgsmodell Ende des Jahres aus.

Von der Tarifglättung haben in den vergangenen Jahren vor allem Schweinehalter profitiert. Denn auf Jahre mit hohen Gewinnen folgten oft lange Durststrecken. Mit der Tarifglättung konnten die Betroffenen immerhin die hohen Steuerforderungen mit den Verlusten senken.

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Das Jahressteuergesetz ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Aktuell gibt es lediglich einen Referentenentwurf. Die entscheidenden Sitzungen im Bundestag und -rat stehen noch aus. top agrar hat sich daher bei den Fraktionen im Bundestag erkundigt, ob die Tarifglättung endgültig vor dem Aus steht oder noch eine Chance auf Verlängerung hat.

  • Albert Stegemann, CDU:„Die Tarifglättung hat sich als ein Instrument zur Risikoabsicherung bewährt. Landwirte haben dadurch die Möglichkeit, ihre Liquidität zu verbessern. Diese steuerliche Möglichkeit zur Verringerung der Auswirkungen extremer Ertragsschwankungen müssen verlängert und weiterentwickelt werden.“
  • Stephan Protschka, AFD: „Die Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ist für viele Landwirte eine wichtige Entlastungsmaßnahme. Wir haben deshalb bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass die Tarifglättungsvorschrift des § 32c EStG über den Veranlagungszeitraum 2022 hinaus für drei weitere Betrachtungszeiträume (2023 bis 2025, 2026 bis 2028 und 2029 bis 2031) zur Anwendung kommt (Bundestagsdrucksache 19/30417). Diesen Antrag haben wir im Juli dieses Jahres erneuert (Bundestagsdrucksache 20/2535). Mit einer Zustimmung zu unserem Antrag könnte dieses etablierte und bewährte Instrument des landwirtschaftlichen Risikomanagements also fortgeführt werden."
  • Susanne Mittag, SPD:„Die Tarifglättung wurde seinerzeit von der EU-Kommission als genehmigungspflichtige Beihilfe eingestuft und nur unter der Bedingung der Befristung genehmigt. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist deshalb keine Verlängerung beabsichtigt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angesichts der befristeten Beihilfegenehmigung ebenfalls keine Verlängerung vorgeschlagen. Auch soll die durchschnittliche Entlastung, die sich durch die Tarifglättung ergeben hat, relativ gering ausgefallen sein. Vor diesem Hintergrund werde ich mich nicht gegen die Empfehlungen unserer Koalitionspartner stellen.“
  • Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen:„Die Tarifermäßigung für die Landwirtschaft läuft Ende 2022 aus, weil sie durch die EU-Kommission auf 9 Jahre befristet wurde. Eine nationale Fortführung ist vom federführenden Bundesfinanzministerium nicht geplant, weil der Bundesrechnungshof die Maßnahme als nicht zielführend bewertet. Um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft abzufedern, hat die Bundesregierung allerdings u.a. die durch EU-Kommission aus der Krisenreserve für Deutschland zur Verfügung gestellten 60 Millionen Euro um 120 Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland insgesamt 180 Millionen Euro Krisenhilfe für zur Verfügung."
  • Von der FDP haben wir keine Antwort erhalten.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Verlängerung und Entfristung der Tarifglättung. Sie könnte als zusätzliche wirksame Maßnahme ins Entlastungspaket der Bundesregierung aufgenommen werden, so der DBV. "Neben der Ukraine- und Corona-Krise führen aber auch Klimawandel, witterungsbedingte Ernteausfälle und volatile Märkte zu stark schwankenden Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, die zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Unterstützung durch weitere steuerliche Instrumente wie der Entfristung der wirksamen Tarifglättung bedürfen“, heißt es beim DBV zur Begründung.

Hintergrund: Für die Gewinnglättung werden immer die Gewinne und Verluste von drei Jahren herangezogen (Kalenderjahr). Die eigentliche Glättung nimmt das Finanzamt im letzten Jahr des Dreijahreszeitraumes vor. Das Finanzamt addiert dazu die Gewinne und Verluste der drei Jahre und ermittelt daraus einen durchschnittlichen Gewinn bzw. die durchschnittliche Steuerlast. Parallel dazu bestimmt die Behörde die Steuerlast für jedes einzelne Jahr anhand der tatsächlichen Gewinne. Wenn die durchschnittliche Steuerlast hochgerechnet auf drei Jahre niedriger ausfällt, als die Summe der Steuern für die tatsächlichen Gewinne, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beträge zurück.

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